Klassische Musik für jeden Tag – 10. November

Cristobal de Morales (ca. 1500-1553)
Parce mihi Domine

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Klassische Musik für jeden Tag – 9. November

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Klassische Musik für jeden Tag – 8. November

Cesar Franck (1822-1890)
Klavierquintett in f-moll
2.Satz
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Musik für diese Zeit …

Ach Gott, vom Himmel sieh darein …

Michael Prätorius – J.S. Bach

Text: Martin Luther

Ach Gott vom Himmel, sieh darein
Und laß dich des erbarmen
Wie wenig sind der Heil´gen dein
Verlaßen sind wir Armen
Dein Wort man nicht läßt haben wahr
Der Glaub´ ist auch verloschen gar
Bei allen Menschenkindern.

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Klassische Musik für jeden Tag – 4. November 2020/2022

Edvard Grieg (1843-1907)
Klavierkonzert in a-moll
2. Satz: Adagio
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Können Putinverstehern jetzt strafrechtlich als Volksverhetzer belangt werden?

Am 20.10.2022 kurz vor Mitternacht hat der Bundestag eine Verschärfung des § 130 StGB beschlossen. In einem Eilverfahren und fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde ein weiterer Anschlag auf die angeblich grundgesetzlich verbriefte Meinungs und Denkfreiheit von unseren „Volkszertretern“ exekutiert.

Gar die grün-fanatisch-regierungstreue taz äußert sich dazu kritisch:

»Die beschlossene weitreichende Regelung wäre EU-rechtlich … nicht zwingend gewesen. Denn der EU-Rahmenbeschluss von 2008 lässt den EU-Staaten durchaus gewisse Spielräume. So können sie etwa nur die Leugnung und Verharmlosung solcher Kriegsverbrechen unter Strafe stellen, die bereits durch ein internationales Gericht endgültig festgestellt wurden.

Darauf kommt es nun aber nicht an. Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.«

Was beinhaltet also diese Ergänzung und Neuregelung des sog. Volksverhetzungs-Paragraphen?
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich“ verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung.
Wer sich demnach zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen, denn die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht allein schon die kritische Auseinandersetzung.
Bisher galt, Lügen ist für sich genommen nicht strafbar. Man konnte falsche Behauptungen über politische Entscheidungen oder historische Ereignisse verbreiten, ohne dass es die Gerichte interessiert hätte. Die eine Ausnahme war und ist das Leugnen des Holocausts.
Dass unter die neue Strafvorschrift jetzt auch Äußerungen fallen können, die Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine beschönigen, bestätigte gegenüber LTO auch die grüne Berichterstatterin, MdB Canan Bayram:
»Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein.«

Wir erleben also einen weiteren Schritt zur Verschärfung des schon in Teilen vorhandenen Gesinnungsstrafrechts.

Die Aussetzung von Grundrechten begann mit »Corona«

Das kritische Hinterfragen der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Krise brachte deren Urhebern oder Zweifler auf dem schnellsten Weg den Vorwurf ein, „Corona-Leugner“, »Verschwörungstheoretiker«, »Querdenker« zu sein: für manche Politiker, linke Aktivisten und Journalisten Bedeutungsvarianten des Begriffs »Nazi«. Man erlebte es, dass eine abweichende Meinung zu äußern zum Drahtseilakt wurde; was wahr ist und was falsch und was man für wahr halten darf und was nicht, bestimmte jetzt der sich herausbildende Obrigkeitsstaat. Bekömmlich ist das für eine freiheitliche Demokratie bestimmt nicht und das scheint auch der Regierung bewusst zu sein, sonst hätte sie das jetzige Gesetzesvorhaben nicht einer derart anrüchigen Nacht-und-Nebel-Aktion durchs Parlament geschleust.

Einen prominenten Querdenker ereilte der Zugriff der Justiz schon unabhängig davon: Der Infektiologe und Epidemiologe Prof. Dr. Sucharit Bhakdi soll sich jetzt wegen »Volksverhetzung« durch »Verharmlosung des Holocaust« vor dem Amtssgericht Plön verantworten. In einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung im September 2021 in Kiel hat er die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel“ gebracht und er habe angeblich von einem zweiten Holocaust gesprochen, so die Anklage. Die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft wirft Bhakdi vor, „mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.“

Verschärfung der Gesinnungsjustiz durch den Ukrainekrieg.

Aktuell wird von einem weiteren Fall berichtet, der noch gar nicht unter die Verschärfung des § 130 einzuordnen war. Bei Boris Reitschuster ist zu lesen:

»Weil er ein „Z“-Symbol an der Heckscheibe seines Autos befestigte und damit am 29. März 2022 die Hamburger Grindelallee entlangfuhr, hat das Amtsgericht der Hansestadt einen 62-Jährigen in Namen des Volkes zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Mann sei „der Billigung von Straftaten“ schuldig gesprochen worden, teilte ein Gerichtssprecher laut FOL mit. Der Angeklagte hatte ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt. „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, so der Gerichtssprecher.«

Man darf an dieser Stelle nochmal an die Äußerung der MdB Canan Bayram von der grünen Bellizisten-Clique erinnern – also, Putin-Versteher und Russenfreunde aufgepasst! Auch wenn ihr nur naiv – oder auch böswillig – auf historische Gegebenheiten und Schandtaten des Westens und vor allem der USA hinweisen wollt, um Verständnis für den Kreml-Gangster einzuklagen, wenn ihr »Butcha« oder anderes an Greueln zu relativieren versucht oder auch den (nicht minder zweifelhaften) »Lichtgestalten« in Kiew in die Schuhe schieben wollt, der Schuss kann nach hinten losgehen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass wir auf unseren Blogs keine Sympathien für Zar Vladimir und seine Einflussagenten hierzulande haben. Wir wünschen aber keinem, wegen vielleicht nur irriger Meinungsäußerungen in die Hände unserer »furchtbaren Juristen« zu fallen. Wir würden dann gewiss auf der Seite dieser Leute stehen, die uns gleichwohl in vielen Fällen ob unserer anderen Ansichten beschimpft und beleidigt haben und einen Spaltpilz nicht nur in unsere »Community« gepflanzt haben. Denn es gilt, was Voltaire uns mitgegeben hat:


»Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen!«

Für Einflussagenten würde ich bestimmt nicht »mein Leben einsetzen«, würde jedoch das mögliche tun, damit auch sie nicht wegen Irrtum und Verwirrtheit letztendlich einem Terror durch Staat und Justiz ausgeliefert werden.

Im Fall des Hamburger Rentners mit der Bestrafung für das Z-Symbol berief sich dieser auf den Spielfilm „Z“ von Costa Gavras, in dem dieses Symbol eine große Rolle spielt. Es geht in dem Film um die Maßnahmen der Militärjunta seinerzeit in Griechenland, indem diese sogar das Benutzen des Buchstaben „Z“ verboten hatte. Das Urteil des Hamburger Amtsgerichts bedeutet im Grunde nichts anderes.
Bei uns herrscht keine Militär-Junta, aber indessen eine Gesinnungs-Junta von Volksvertretern und Politikern aus fast allen Parteien mit einer fanatisierten Journaille, die unverhohlen auf Despotismus zusteuern.
Und wir können uns augenscheinlich nicht einmal mehr ausreichend der Anfänge erwehren.

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Allerheiligen – Allerseelen

Quelle: katholisch.de

Einstmals waren es zwei getrennte Feiertage mit unterschiedlicher Gewichtung: Allerheiligen am 1. November, ein Hochfest der katholischen Kirche und am 2. November dann der Gedenktag für die anderen „armen Seelen“, die noch nicht ins Himmelreich eingegangen sind.
Zu Allerheiligen – das „Festum Omnium Sanctorum“ – ging man in die Kirche, ins Hochamt. Wenn man denn ging.
An Allerseelen – „Commemoratione Omnium Fidelium Defunctorum“ – traf man sich auf dem Friedhof, an den Gräbern seiner verstorbenen Angehörigen. Wenn man denn ging.

Auch in den streng katholischen Gegenden ist es inzwischen nicht allein nur für die Kirchenfrommen Brauch geworden, bereits am Nachmittag des Allerheiligenfestes gemeinsam auf den Friedhof zu gehen, Blumen und Gestecke auf den Gräbern niederzulegen, Kerzen zu entzünden und im Gebet der Verstorbenen zu gedenken.
Nur im streng katholischen Land war es einstmals opportun, gleich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu „feiern“.
Auch in unserem „strengst katholischen Land“, in Bayern, hatte man noch den vorausgehenden Reformationstag wenigstens zur Kenntnis zu nehmen. Beamte und öffentlich Bedienstete konnten sich da auch vom Dienst freinehmen.

Halloween, das angebliche „All Hallows Eve“, von hiesigen kulturlosen Befürwortern als „liturgischer Vorabend“ zu Allerheiligen schöngefärbt, hat man da noch nicht gekannt.
Dieser aus den USA herübergeschwappte Mumpitz und Konsumdreck hat im einstmals protestantisch dominierten Deutschland den Reformationstag aus dem Bewußtsein verdrängt.
Ausnahmsweise seinerzeit im Luthergedenkjahr vielleicht doch nicht?
Aber man glaubt es nicht! Eine vermeintlich ernsthafte Zeitung kam tatsächlich mit der Schlagzeile heraus: „Tanzverbot an Allerheiligen 2019: Wie lange gilt es in Bayern?“

Allerheiligen ist denn irgendwie anstößig, denn es wird, dort wo es gilt, gar von Staatsseite als „stiller Feiertag“ ausgewiesen.
Mehr „Stille Feiertage“, das wäre es, was vielen verordnet werden sollte: Den beruflich Gestressten mit Burn-Out, den Turbo-Vätern und -Müttern, den Geiz-ist-geil-Schnäppchenjägern und -Konsumenten; der ganzen Spaßgesellschaft und der von und mit dem Kitsch der Willkommenskultur besoffenen Betroffenheits-Community.
Aber dieses Jahr – und vielleicht auch noch in den nächsten Jahren – sorgen der Krieg und dessen Folgen bestimmt bei vielen für mehr „Einkehr“ und Besinnung.

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„Shithole State“ – was ist das?

Bald auch Deutschland?

Gegen einen Reporter, der Somalia, das Herkunftsland des Macheten-Attentäters von Ludwigshafen, als „Shithole-Country mit Steinzeitkultur“ bezeichnet hat, kündigte der RBB umgehend Konsequenzen an.
Wie kann man auch nur so rassistisch sein?

Bleibt die Frage, woher kommt dieser Begriff eigentlich, was zeichnet ihn aus?

Am 12.01.2018 bezeichnete US-Präsident Donald Trump die Herkunftsländer von Einwanderern aus Afrika und Haiti als “Shithole Countries”. Die deutsche Übersetzung lautet: Dreckslochländer bzw. Drecksloch-Länder.
Wenn Trump so was sagt, kann es nur rassistisch oder wohl auch „shit“ sein – oder?

Danach fegte weltweit ein Sturm der Entrüstung durch die internationalen Medien über diese mittlerweile berühmt-berüchtigt gewordene Bemerkung, die er während eines Treffens mit Senatoren im Weißen Haus angeblich geäußert hat.

Die Links-Postille „Der Stern“ machte sich dazu denn auch ernsthafte Gedanken:

Die Berichterstattung über das Thema stellt Medien in aller Welt vor eine große Herausforderung. Besonders in asiatischen Ländern tut man sich schwer, eine angemessene Übersetzung der abfälligen Bemerkung zu finden …
Medien in China machen es sich noch leicht. Sie übersetzen „shithole countries“ mit „schlechte“ Länder. In Vietnams lokalen Medien variierten die Ausdrücke zwischen „schmutzige Länder“, „Müll-Länder“ und „scheußliche Länder“. Im thailändischen Dienst des staatlichen US-Auslandssenders „Voice of America“ wird das Wort erklärt. Es könne mit „Abfallloch von Exkrementen“ übersetzt werden.

In Japan sprechen Rundfunksender unter anderem von „Ländern wie Toiletten“. Südkoreas Medien orientieren sich größtenteils an der Vorgabe der größten Nachrichtenagentur des Landes. Die übersetzt den Ausdruck mit „Bettlerhöhle“.“

Im Deutschen werden umgangssprachlich Orte als “Drecksloch” bezeichnet, wenn es dort ärmlich, schmutzig und heruntergekommen ist. In einem “Drecksloch” ist die Kriminalität hoch, es liegt viel Müll auf den Straßen und die dort lebenden Menschen sind aggressiv und unfreundlich.

Wie ich dieses Wort hörte, dazu all diese Übertragungen ins Deutsche, kam mir sofort Berlin in den Sinn. Wie auch nicht?

Quelle BZ


Aber immer mehr Städte und Regionen entwickeln sich hierzulande zu Dreckslöchern: im einstmaligen Land der Dichter und Denker, dieser „High-Tech-Nation“, dem einstigen Export-Weltmeister, dem Land der Welt-Schulmeister und -Retter, dem größten Sozialamt der Welt.

Manchmal ist man geneigt, ganz Deutschland als „Drecksloch“ zu bezeichnen.

Warum nicht?

Man müsste sich jetzt ausführlich über die Kriminalität im „besten Deutschland, das es je gegeben hat“ beschäftigen. Glaubt man den jährlich staatlich neu aufgelegten Kriminalitätsstatistiken, sei das kein Problem, auch wenn man bald täglich über Clan-Delinquenz, Sozial-Betrug, Messer-Attacken und -Morde, Vergewaltigungen und Notzucht, überdurchschnittlich häufig von Menschen, die nicht schon länger hier leben, lesen muss.

Über „den Müll, die Stadt und den Tod“ habe ich mich an dieser Stelle schon mal ausführlich geäußert. Es gibt inzwischen öffentliche Bereiche bei uns, komplett „wie Toiletten“ und Bettlerhöhlen, denke ich z.B. an den Frankfurter Hauptbahnhof.

Zum Glück kennt man persönlich nur wenige Menschen, die man als aggressiv und unfreundlich bezeichnen möchte. Ich hatte noch wenig mit Personen zu tun, welche sich durch solche Merkmale mehr und mehr auszeichnen – gleichwohl nur gelegentlich Erfahrung sammeln können: z.B. mit Polizisten, Zugbegleitern, selbsternannten Gesundheits- und Corona-Wächtern, politischen Blockwarts oder auch mit Fußball-Ultras, „Alternativen“, Greenpeace- oder PETA-Aktivisten. Es reicht eigentlich schon die verbreitete Aggressivität und Unfreundlichkeit, die in den sozialen und besonders in den „Qualitäts“-Medien transportiert wird gegen Menschen wie unsereinem, die sich nicht dem Mainstream, der verordneten Gesinnung unterwerfen wollen. Verbreitet von Bessermenschen grün-linker, manchmal auch „christ-demokratischer“ oder „liberaler“ Herkunft, deren moralischer Gestus nicht anderes als ameliorierte Aggression ist.

Nächstes Wochenende begebe ich mich wieder in „mein Arkadien“, in meinen Fluchtort, ein Dörfchen in Unterfranken; mit freundlichen, stets hilfsbereiten Menschen, sauberen Anwesen, Wegen und Fluren, Glockenrufe und -läuten mittags und zum Angelus (kein Muezzin-Gejaule, nur gelegentlich Gejaule von Hunden), Weinberge, klare Luft (mit gelegentlich ländlichem Aroma) und ein Fluss – der Main, der noch nichts mit den Kloaken von Frankfurt zu tun hat.
Heimat!
Kein „Shithole“! Nirgendwo! Noch!



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Staatsversagen 3 – der Beitrag der „Vierten Gewalt“

Öffentlichkeit ist der
einzige Schutz der Bürger
vor der Willkür politischer Herrschaft!“

Benjamin Constant (1767–1830),
Schweizer Staatstheoretiker

Zur „Erzählung“ des Begriffs „Vierte Gewalt“ kann man ursprünglich auf Jean-Jacques Rousseau verweisen. Er hat die Presse als die vierte Säule des Staates bezeichnet und im Kontext der liberalen Theorie der Presse im 19. Jahrhundert, in deren Blütezeit, wurde die Bezeichnung der Presse als „vierte Gewalt“ gebräuchlich.(Wikipedia)
Ist es überhaupt legitim, die Medien als „vierte Gewalt“ zu betiteln?
Sind sie Bestandteil des Staates? So dass auch eine Finanzierung durch den Staat mit ihrer Rolle vereinbar sei (was sie inzwischen erreicht haben)?
Wie schon in den ersten beiden Beiträgen zum Thema „Staatsversagen“ kommt wieder die Rolle der „Gewaltenteilung“ ins Spiel, als Voraussetzung für Demokratie, für eine genuine freiheitlich-demokratische-(Grund)Ordnung.

Aktuell haben der Sozialpsychologe Harald Welzer und der „Philosoph“ Richard David Precht ein Buch über „Die vierte Gewalt“ verfasst und versucht, „dem gegenwärtigen Journalismus die Leviten zu lesen“. Ich habe das Buch nicht gelesen, was dem Vorsatz geschuldet ist, diesen eitlen Dampfplauderern, die gleichwohl selbst Medienstars sind, keine müde Mark zukommen zu lassen. Deren Kritik erschien den Betroffenen offensichtlich nicht erquicklich und so stürzten sich nahezu alle „Qualitäts-Medien“ – jener oft zitierten „Meute“ gleich – auf die Verfasser.

Ich erlaube mir, trotzdem das Thema aus meiner provinziellen und beschränkten Sicht angehen.

Es ist ein Gemeinplatz, dass staatliche Macht ohne gegenseitige Kontrolle der politischen Gewalten und ohne Begrenzung staatlicher Befugnisse unweigerlich korrumpiert. Nun, besonders diese „vierte Gewalt“ gehört konsequent von den anderen Staatsgewalten getrennt, damit sie einen effektiven Beitrag für den Erhalt einer freien Gesellschaft leisten kann. Den Mächtigen, den Vertretern des staatlichen Gewaltmonopols muss kritisch auf die Finger geschaut werden, Machtmissbrauch muss aufgedeckt, Machtanmaßung schonungslos attackiert werden.

Nicht erst seit der Flüchtlingskrise oder „Corona“ konnten wir registrieren, dass die Medien selbst zu (staatlichen) Akteuren verkommen sind, welche die Machtausdehnung des Staates befördern und unterstützen. Sie machten sich zu einem echten Propagandainstrument der Staatsmacht.

Ich darf an dieser Stelle einen „historischen Text“ zitieren. 1972, zu Zeiten der sozial-liberalen Regierungskoalition schrieb Franz Josef Strauß im Bayernkurier über die „jubel-jaulenden Hofhunde“ in den Medien:

Daß heute der größte Teil der Massenmedien seine Aufgabe darin sieht, sozusagen als Dauer-Ambulanz zur Lebensrettung der Regierung im 24-Stunden-Einsatz 365 Tage im Jahr tätig zu sein, darüber gibt es keinen Zweifel. Wenn wir in dem Zustand wären … dann möchte ich nicht wissen, wie es dann in diesen einschlägigen Massenmedien -Schwerpunkt Rundfunk und Fernsehen -, aber auch in einem großen Teil der Zeitungen aussehen würde. Diese Regierung lebt ja davon, daß ein großer Teil derer, die sich gern als vierte Gewalt bezeichnen, die gerne sich als über den parlamentarischen politischen Gesetzen stehend eine absolute Schiedsrichterrolle zusprechen wollen, heute nichts anderes sind als Regierungspropagandisten, wie man sie sonst nur in Regimen normalerweise zu finden pflegt … Auf dem Wege der Selbstgleichschaltung, der intellektuellen Selbstentmannung, hat man auf das Recht der Kritik verzichtet und hat sich in den Chor weitgehend jubelnd-jaulender Hofhunde eingereiht …“

Es geschieht also nichts Neues unter der Sonne, wie es schon in „Prediger 1“ heißt.
Dabei glaubte man besonders 1972, sich von der „Gleichschaltung“ unseligen Gedenkens befreit zu haben.

Vorsicht Schreibtischtäter

Der bekannte libertär-konservativen Soziologe *Helmut Schoeck veröffentlichte im selben Jahr eine Untersuchung („Vorsicht – Schreibtischtäter“, Stuttgart 1972), in der er vorliegende „Studien“ zum bundesdeutschen Journalismus untersuchte und die bundesdeutsche Publizistik mit einer Analyse der Berichterstattung der bekanntesten deutschen Zeitungen, einschließlich der Neuen Züricher Zeitung und des Herald Tribune, in den Jahren 1970 bis 1972 von allen Seiten betrachtete. Im Zentrum standen dabei vor allem die damaligen relevanten, aktuellen, resp. „geschichtlichen“ Ereignissen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Baader-Meinhof-Bande (Anm.: Von den Linksliberalen immer euphemistisch als „B.-M.-Gruppe“ bezeichnet), die Ostpolitik der sozial-liberalen Regierung Brandt (die „Briefaffäre“), den Vietnamkrieg, die Hochschulreform u.a.m.

Schoeck macht in seiner Analyse einen linken Medien“Verbund“ aus, zu dem Zeitungen wie die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Rundschau, der Express, die Zeit, der Spiegel, der Stern und die ARD (mit ihren Magazinsendungen) zählen. Ob er mit der Feststellung recht hatte, diese seien „ahnungslose Opfer ultralinker Strategie“, kann inzwischen bezweifelt werden. Recht hatte er, sie als „Dulder, teils als Flankenschutz für die linksradikale Unterwanderung unserer Institutionen“ zu betrachten.

Damals galt es, die kriminellen Aktivitäten der Baader-Meinhof-“Gruppe“ zu verharmlosen und zu entschuldigen. In dieser Kontinuität sieht man denn heute auch im Gangstertum von Antifa, Autonomen, der „letzten Generation“, wie auch in der Ausländerkriminalität kein Problem.

Die Entwicklung der Staatshörigkeit und Unterwürfigkeit der bundesdeutschen Medien, der Schreibtischtäter neuer Prägung, zeichnete sich mit den ersten Kriegen in Europa nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und des Warschauer Pakts für uns als Publikum dann immer deutlicher ab.

Der Krieg gegen Jugoslawien bzw. Serbien wurde den Medien-Kunden hierzulande als humanitäres Unterfangen verkauft; war es doch eine erste rot-grüne Regierung in der BRD, welche sich an dem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligte. Schon damals durfte eine solche Regierungskonstellation doch nicht fehlgehen.
Die Golfkriege mit all den Lügen und »Fake-News« wurden von FAZ, Welt und SZ als gerechtfertigt und als »Kampf gegen Terror« verkauft. Nachdenkliche oder kritische Stimmen waren eine absolute Ausnahme.
Die Bürgerkriegskatastrophe in Syrien, angezettelt vom Westen zwecks „Democracy-Building“, mit den blindwütigen Bombardements und der Auslösung nicht endender Flüchtlingsströme.
Einer der schlimmsten amerikanischen Kriegspräsidenten, Barak Obama, wurde vorauseilend wie nacheilend von allen Medien als Heilsgestalt und Messias für fragwürdig gewordene »westliche Werte« gefeiert.
Donald Trump einhellig als wahrer Gottseibeiuns niedergeschrieben und -kommentiert.Die Ereignisse in der Ukraine, mit Milliardenbeträgen von Seiten der USA und der »westlichen Wertegemeinschaft« unterstützt, waren gleichwohl provoziert und von Marionettengestalten des Westens geführt. Sie wurden uns als Freiheitsaktionen verkauft, um ein angeblich demokratisches, gleichwohl korruptes Regime zu errichten. (Besonders zeichnete sich hier die einst führende bürgerliche BRD-Postille, die FAZ aus)
Dann die „alternativlose“ Behandlung der Euro-Krise mit Merkels fast krimineller Tätigkeit.
Weiterhin die Flüchtlingswelle 2015 mit der eklatanten Führungsschwäche – oder in vorsätzlicher Absicht herbeigeführt – von Bundeskanzlerin Merkel.
Die zögerliche und letzendlich skandalöse Medienberichterstattung über die Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015/16.
Die Ausblendung der gerichtlich bestätigten Ergebnismanipulationen bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft im Mai 2015.
Die gleichwohl skandalösen Wahlen mit ihrem organisatorischen Desaster und offensichtlichem Wahl-Betrug in Berlin 2021 wurden ausgeblendet.
Die Corona-Berichterstattung von 2020 bis heute war und ist ein einziger Desinformationsakt und den Staat schützender Propaganda-Coup nahezu aller Medien.

Es lassen sich noch zahllose weitere „Vergehen“ aufzählen, bei denen deutlich wird, dass sie sich den Mächtigen an den Hals geworfen haben, sie tatsächlich nichts anderes sind, als „jubel-jaulende Hofhunde“. Und Wegbereiter wie Claqueure eines sich immer totalitärer gebenden Staates und einer EUdSSR.

Robespierre läßt grüßen

Der mit der Politik eng vernetzte Qualitätsjournalist, Anpasser-Journalist, nutzt seine „exklusiven Zugänge“ und Informationen im Interesse der Regierung und der ihr verbundenen Parteien. Er würde sonst vielleicht von ihm wichtigen Informationen abgeschnitten. Korruption ist inzwischen elementarer Bestandteil der Medien.

Journalisten haben aktiv die Rolle übernommen, hierzulande einen frisch ausgepackten „Wahlfahrtsausschuss“ Robespierre´scher Prägung aufzurichten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlfahrtsausschuss
Sie machen sich zu Organen der Gesinnungskontrolle und der politischen Korrektheit.

  • Wer fragt oder sich als Skeptiker zeigt, wird zum Leugner ernannt.
  • Unter dem Begriff Hassrede oder „Hater“ wird anderen Meinungen bzw. Meinungsträgern nicht nur der mediale Prozess gemacht.
  • Mit aggressiven Unterstellungen werden künstlich Demokratiefeinde fabriziert.
  • Die Medien sind die Neuform des mittelalterlichen Prangers geworden, sehen ihre Aufgabe in der Jagd auf den Sündenbock (– jedoch nie bei den Mächtigen!).
  • Wer der „Vierten Gewalt“ widerspricht, wird gewaltsam zum Schweigen gebracht.
  • Meinungsfreiheit der Anderen ist für diese Medien zu einer nichtssagenden Redensart geworden.
  • Was sie betreiben, ist ein Kommunikationskrieg mit dem Ziel der Zerstörung der Urteilskraft der Menschen (– schließlich ihrer selbst?).
  • Sie transportieren einen Gesinnungsterror, der über Verantwortungsethik siegt.
  • Wahrheit mus Gefühlen weichen!
  • Das Pathologische wird normalisiert und das Normale pathologisiert.

Das alles mag jetzt manchem Rezipienten zu plakativ, zu einfach erscheinen, um die Komplexität des Themas zu beleuchten. Aber man möge mir das oben erwähnte doch entkräften!
Es wird keinem mehr gelingen.

Die Alternativen

Als unabhängige „Vierte Macht“ gibt es zum Glück noch freie Medien, wie Tichys Einblick, Junge Freiheit, Kontrafunk, die Achse des Guten, Blogs wie Reitschuster.de, jouwatch, PP – und auch conservo. Die bekannten „sozialen Medien“ – Twitter, Facebook, Youtube – erweisen sich immer wieder als Stachel im Fleisch der Etablierten, wenngleich auch hier ständig (staatlich geforderte) Zensur und Sperrungen stattfinden.

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Staatsversagen Teil 2 – die Justiz

Ein demokratischer Staat kann nur überleben, wenn seine Rechtsordnung unangreifbar stabil ist und wenn stets alle Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns beachtet werden.

Die Gewaltenteilung sei ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats, heißt es.
Auf der offiziellen Seite des Bundestages findet man zum „Prinzip der Gewaltenteilung“ folgende Deklaration:

Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. … Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.
Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.“


Inwieweit ist es in Deutschland (noch?) damit her, dass Gewaltenteilung, eine Trennung v.a. gegenüber der Exekutivgewalt unter parteipolitischer Domäne, gegeben ist.

In dem früheren Beitrag „Furchtbare Juristen“ habe ich schon die gegebene Situation „im besten Deutschland, das es je gegeben hat“ aufgezeigt – und auch auf die historischen Zusammenhänge und Ursachen verwiesen.
Ich darf nochmals feststellen, dass es die vom Grundgesetz verlangte unabhängige Justiz in Deutschland nie gab … die implizit im GG geforderte strenge Trennung von der Exekutive gab und gibt es in Deutschland nicht: Die Gerichte sind nicht selbstverwaltet, sondern dem jeweiligen Justizministerium des Landes unterstellt; das Justizministerium bestimmt, wer Präsident eines Landgerichts oder Direktor eines Amtsgerichts wird. Das Ministerium nimmt über diese Posten auch Einfluss auf die Beförderung der einzelnen Richter. Die Staatsanwaltschaft ist Bestandteil der Exekutive und ebenfalls dem jeweiligen Justizminister unterstellt und weisungsgebunden. Und dies alles ist in Deutschland eine parteipolitische Domäne.

Bis in das höchste Gericht hinein, in das bisher nahezu Gott-gleiche Verfassungsgericht, reichen die Tentakel der sich inzwischen sich unverhohlen totalitär gebenden Regierungs- und Parteiengewalt. Merkel und der von ihr ernannte Fronbote Habarth haben dies augenfällig demonstriert.

Justizversagen an allerhöchster Stelle.
Und Justizversagen in einem Rechtsstaat bedeutet Unrecht!

Betrachten wir einzelne Felder, die grundlegend rechtsstaatlich durch unser Grundgesetz geschützt erscheinen sollten. Es geht bei der Betrachtung um die Aufweichung bzw. Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit auf ausschlaggebenden Feldern.

Demonstrations- und Versammlungsfreiheit

Beim Grundrecht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit handelt es sich um ein elementares Freiheitsrecht.

Unter der von den Regierenden ausgerufenen „Coronakrise“ war das Recht auf Demonstrationsfreiheit nahezu abgeschafft. Unter deren Vorgaben wurden Demonstrationen und Versammlungen entweder mit striktesten, eine Versammlung verunmöglichenden Auflagen versehen, von vorneherein verboten oder unter das Kuratel brutal vorgehender Polizisten gestellt. Gruppen von zwei oder mehr Personen wurden als strafbare Zusammenrottung gebrandmarkt, harmlose Spaziergänger als Gefolgschaft „querdenkender“ Agitation angesehen und in Gewahrsam genommen.
Die Innenministerin der Ampelkoalition hat kurz nach ihrer Amtsaufnahme ein weiteres staatliches Drohszenarium aufgebaut: die Drohung vor der Beteiligung an Demonstrationen, welche den „Staat delegitimieren“ könnten.

Schutz der Wohnung

Gemäß Art 13 Abs. 1 GG ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Es ist fraglich, ob bei den im Rahmen der Corona-Verordnungen tatsächlich eine richterliche Anordnung gegeben war, als die Polizei in nicht wenigen Fällen hier übergriffig wurde, um angeblich verbotene Zusammenkünfte aufzulösen. Wider rechtsstaatlichen Prinzipien durfte die Polizei aktiv werden, um die Determiniertheit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu staatlicher Gewalt zu bestätigen.
Inzwischen sind sogar Richter Opfer dieser „Disponibilität“ geworden, wenn sie sich durch nicht staatsgenehme Urteile auszeichneten.
Der Begriff der Rechtsbeugung (durch angeblich freie Richter) wird inzwischen auch nicht mehr juristisch-rechtsstaalich, sondern von politisch-strategisch definiert und verfügt.

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit – eigentlich „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder auch „Redefreiheit“ – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung.

Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Natürlich hat das Recht auf freie Meinungsäußerung auch seine Grenzen. Nicht nur zum Schutz des Staates – der dies im Vordergrund sehen möchte – sondern auch bei individuellen, persönlichen Gegebenheiten: z.B. beim Schutz gegen Beleidigungen oder Verleumdungen, unlauteren Wettbewerb durch üble Nachrede usw.

Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass die deutsche Regierung ein gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat. Unter Berufung auf das GG hat man einen Kampf gegen „Hass und Hetze“ als erforderlich gesehen.

Im „Kampf gegen Hass und Hetze“ geht es aber nicht um die Bewahrung von Demokratie und Meinungsfreiheit. Er ist ein Angriff auf die Bürger, denen fehlende Vernunft und moralische Defizite unterstellt werden.

Die Mehrheitsparteien, die die Regierung stellen, definieren letztlich, ob die Politik einer Minderheitspartei ‚verfassungsfeindlich‘ ist – und folglich von einem Geheimdienst überwacht und später womöglich mit einem Verbotsverfahren überzogen wird.“

Schon das Ausland ist aufmerksam geworden und bestätigt Deutschland die rigideste Gesinnungsjustiz.

Im Kampf gegen rechts greift die Exekutive über den Verfassungsschutz zu den arglistigsten Mitteln. Um Extremisten im Internet aufzuspüren, betreibt der deutsche Verfassungsschutz Hunderte Fake-Accounts, um das Vertrauen von „Extremisten und Staatsfeinden“ zu gewinnen, um in ihre Chat-Räume eingelassen zu werden und so ihr Treiben beobachten zu können.
Der Verfassungsschutz betreibt im Netz Volksverhetzung, um andere darin bestärken, Volksverhetzung zu betreiben!
«Der Staat darf sich für die politi­ schen Meinungen der Bürger nur interessieren, soweit er dabei das Grundrecht der Meinungs­ freiheit respektiert», sagt der Hamburger Staatsrechtslehrer Hans Peter Bull. «Diese Grenze ist in der Vergangenheit häufig überschritten worden. Die Verfassungsschutzbehörden haben in grossem Masse Gesinnungsschnüffelei betrieben, indem sie Mitbürger wegen ihrer radikal kritischen Meinungen beobachtet und Dossiers über sie an­ gelegt haben.»

Kriminalität

Angeblich sinkt laut Bundesinnenministerium unter Berufung auf die Kriminalstatistik die Kriminalität in Deutschland. Seit dem Jahr 2017 sei die Zahl der durch die Polizei registrierten Straftaten rückläufig, wird stolz berichtet.

Mag man das glauben? Bei ansteigender Zunahme der Zuwanderung von entwurzelten, kulturfremden oder -fernen Personen, überwiegend männlichen Geschlechts?
Ein Blick in die Statistik unter diesem Bezug legt anderes nahe.

Man kann es nicht abstreiten: Das Justizversagen in Deutschland zeigt sich besonders beim Umgang mit Strafdelikten von Migranten.

Der in Deutschland gebräuchlichen Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“. 2019 lebten in Deutschland nach offizieller Definition 21,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, was einem Bevölkerungsanteil von etwa 26 % entspricht. 2019 lebten in Deutschland nach offizieller Definition 21,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, was einem Bevölkerungsanteil von etwa 26 % entspricht. Hier gibt es aber eine definitorische Grauzone. Wie zeigt sich prozentual der „Migrationshintergrund“ bei der Kriminalität, wenn man die laufend zunehmenden, immer neuen Migranten aus afrikanischen und arabischen Ländern, die eigentlichen „Ausländer“ allein für sich erfasst?

Nehmen wir mal exemplarisch die Statistik z.B. für Bayern 2019: Der Straftaten gegen das Leben, stehen hier 214 nichtdeutschen Tatverdächtigen 383 Deutsche gegenüber (einschließlich solcher mit Migrationshintergrund). Von den 214 Nichtdeutschen (35,8 Prozent) sind 78 Zuwanderer.

  • Bei Körperverletzungen sind es 36,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Gewaltkriminalität 44,4 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Rauschgiftkriminalität 31,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Diebstahl 42,4 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Wohnungseinbruchdiebstahl 47,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Raub/räuberische Erpressung 46,2 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind 30,6 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Bei Straßenkriminalität sind 36,7 Prozent nichtdeutsche Täter.
  • Beim Umgang mit diesen Zahlen und die Einordnung in die allgemeine Kriminalstatistik wird gelogen und betrogen, um ja nicht um unsere Bereicherer zu diskriminieren.

Kuscheljustiz?

Als Skandal wird die von Gerichten offensichtlich gepflegte Kuscheljustiz gegenüber zugewanderten Gewalttätern angesehen. Da gibt es wiederholt Gerichtsurteile mit milden Strafen oder gar Bewährungsstrafen für oftmals grausame Verbrechen wie Körperverletzungen oder Vergewaltigungen.
Stellt sich die Frage, gibt es eine besondere Milde gegenüber Migranten, wenn diese Straftaten begehen? Sind Justiz und Behörden mit der wachsenden Ausländerkriminalität überfordert? Gibt es eine Anweisung von oben, hier eher milde zu verfahren?
Nebenbei hat man die Empfindung, dass die Verweigerung der GEZ-Demokratieabgabe anscheinend hierzulande schneller zu mehrmonatigem Knast führen kann, als ein „Ehrenmord“ aus kulturell-religiösen Gründen oder eine Vergewaltigung durch einen „jugendlichen“ Zuwanderer.

Die Schlagzeilen zu solchen Urteilen erreichen inzwischen nicht nur subjektiv empfunden ein Übermaß.

  • Asylant verprügelt Angestellte und verwüstet Spielcasino – Einstellung mit richterlicher Verwarnung
  • Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – 2 Jahre auf Bewährung
  • Kein Altersnachweis: Freispruch für Afghanen, der 11-Jährige mehrmals brutal vergewaltigt haben soll?

Die Quellen zu diesen Schlagzeilen sind leicht zu finden und solche „Headlines“ werden nicht so schnell verschwinden, darf man orakeln.

Fazit:

Unser Rechtsstaat steht zur Disposition. Verantwortet zum Ersten durch die Politik, aber auch durch das Personal in der Judikative selbst, welches abgesehen von wenigen Ausnahmen, sich nicht als autonome Gewalt im Verfassungsstaat begreift, sondern als Vollstrecker und Büttel einer Politik, die immer mehr ins Totalitäre abzugleiten scheint

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Fortsetzung folgt:

Staatsversagen 3 – die verhängnisvolle Funktion der „Vierten Gewalt“

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