Furchtbare Juristen

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Foto: Spiegel/dpa

„Der Schoß ist fruchtbar noch,
aus dem das kroch!“

Bertolt Brecht

„Wer heute im Zuge der Corona „Pandemie“ vor Gerichten nach Gerechtigkeit und bei seinem Arzt Schutz und Zuflucht sucht, sollte eher alle Hoffnung fahren lassen …“

Zum Einstieg empfehle ich, vielleicht dieses Video anzusehen:
https://rumble.com/v15j0nf-du-bist-ein-nazi-deutscland-wohin-man-schaut…..html

Das Thema Ärzte, hippokratischer Eid in diesem Zusammenhang sollte an anderer Stelle noch von mir aufbereitet werden.

Bleiben wir bei der Justiz, unseren Gerichten und dessen Personal.

Das was sich jetzt abspielt an unseren Gerichten, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, mit der Aushöhlung oder Umgehung gesichert erscheinender Rechtsnormen und Kern-Elementen unseres Grundgesetzes, muss und kann nur aus Tradition heraus entstanden sein – aus einer spezifisch deutschen Kontinuität:

Kontinuitäteiner autoritär- anti- parlamentarischen Justizelite, die Bismarck zwei Jahrzehnte lang im Kampf gegen die liberalen Protagonisten von 1848 aufgebaut hatte. Kontinuität gab es folgerichtig in der Weimarer Republik, wo die Gesetze von den Richtern teilweise mit Füßen getreten wurden. Kontinuität vor allem des Personals, nunmehr freilich ohne die Juden, das war auch nach 1933 ein prägendes Strukturmerkmal der Justiz, wenn man davon absieht, daß die ehemals deutschnationalen Richter sich jetzt ein faschistisches Übersoll zumuteten und gelegentlich von Himmler und Konsorten sogar zurückgepfiffen werden mußten. Die Kontinuität der Rechtsformen litt allerdings, weil der Führerbefehl die Rechtsquellenhierarchie durcheinanderbrachte und die in Gang kommende Maschinerie der Todesurteile und Entrechtungen schlecht mit feinsinnigen Argumenten zu verkoppeln war. Oft eilten die Rechtswahrer aber selbst noch den Wünschen des Führers voraus, freilich ohne dessen Juristenverachtung dadurch beseitigen zu können. Und folgerichtig standen nach der totalen Auslöschung der Opposition dann am Ende des Zweiten Weltkriegs – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur die Mitläufer bereit, um nun auch die Entnazifizierung auf den Weg des Rechts zu bringen. Die Wiedergutmachung blieb mithin eine Spezialmaterie, für die bei einem solchen Juristenstand verständlicherweise nur ein Marginalinteresse vorhanden war.. .“

So der ehemalige Politiker und spätere Verfassungsrichter Martin Hirsch (1971 – 1981) in einem Vorwort zu dem Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller. Ein Schlüsselwerk für die Betrachtung der deutschen Justizgeschichte.
Ab 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst. Darunter eine erkleckliche Anzahl von Richtern und Staatsanwälten. In dem Buch „Furchtbare Juristen – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ (1987 Kindler Verlag) beschreibt Ingo Müller u.a. wie „selbstverständlich die bundesdeutsche Justiz sich nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wieder etablierte“. Trotz der bekannten eklatanten Verbrechen und des Fehlverhaltens in Anbiederung an ein verbrecherische Hitler-Regime. Die bundesdeutsche Justiz, nicht nur soweit sie noch von den alten Parteigängern durchsetzt war, hat sich nie echt „entnazifiziert“.
Und man muss befürchten, dass sie im Grunde den tragenden Geist an die neuen Juristen-Generationen weitergegeben hat und bis heute weitergetragen wird.
Und wie Martin Hirsch schon Anfang der 80er Jahre seiner Zunft ins Stammbuch geschrieben hatte: „Juristen sind zu allem fähig.“ Und leider seien „Richter, die sich wie Erfüllungsgehilfen der Mächtigen gebärden, immer noch nicht ganz ausgestorben“.

Zu dieserart Erfüllungsgehilfen darf man inzwischen fraglos den jetzigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stefan Harbarth zählen. Aber auch nahezu den gesamten ersten Senat.

Gewaltenteilung?

Juristische Experten stellen fest, dass es die vom Grundgesetz verlangte unabhängige Justiz in Deutschland nie gab. Die Judikative gilt als dritte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive. Diese strenge Trennung gibt es in Deutschland jedochnicht. Das äußert sich u.a. darin, dass die Gerichte nicht selbstverwaltet sind, sondern dass sie dem jeweiligen Justizministerium des Landes unterstehen; das Justizministerium bestimmt, wer Präsident eines Landgerichts oder Direktor eines Amtsgerichts wird. Das Ministerium nimmt über diese Posten auch Einfluss auf die Beförderung der einzelnen Richter. Und dies ist in Deutschland parteipolitische Domäne. Dieser Aufweichung des Prinzips der Gewaltenteilung ist sich kaum jemand bewusst. Auch dies geht auf das Kaiserreich zurück und auf die von Hitler bewusst eingeführte Gerichtsverfassungsverordnung von 1935, die im Ergebnis bis heute nicht abgeschafft wurde.

Das Personal

Selbst ein Richter beklagt (Thorsten Schleif in seinem Buch „Urteil: ungerecht. Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“):

  • dass die Gewaltenteilung in Deutschland nicht wirklich funktioniert,
  • dass bereits Auswahl, Ausbildung, Ausstattung und dienstliche Beurteilung des Richters mangelhaft sind,
  • dass Richter typische und gefährliche Charaktereigenschaften haben,
  • dass Skandalurteile kein Zufall sind, sondern Symptom,
  • unser Rechtsstaates kurz vor dem Zusammenbruch steht!

Und das auch kann man bei ihm lesen:
„Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen: Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Vertrauen in unsere Justiz schwindet.“
Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt, sagt Richter Thorsten Schleif.
Er spricht von Richtern, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind:
„Zu oft stießen Bürger in der Justiz auf selbstgerechte Egomanen, oberflächliche Fließband-Abfertiger, Dauer-Tennisplatzkunden oder politische Aktivisten in Richterrobe, die am Ende Urteile produzieren, die zwar der Überprüfung durch die Oberinstanz standhalten könnten, aber weit am Gerechtigkeitsempfinden der Menschen vorbeigehen. Sie alle tragen eher dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu untergraben.“

Solches Personal sammelt sich heute auch in den höchsten Gerichten, bis hin zu dem uns so wichtig erscheinenden Bundesverfassungsgericht. Unser oberster Gerichtshof, der angeblich ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz sein soll, ist gkeichwohl zur Beute der Parteipolitik geworden, wie nicht nur die o.e. Besetzung des Präsidiums mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Wirtschaftsanwalt Harbarth beweist; ein Jurist und Parteisoldat ohne Richtererfahrung und verfassungsrechtliche Expertise.
BILD textete zur Freundschaft von Richter Harbarth und Kanzlerin Merkel

Ausgangssperren?
„Mit dem Grundgesetz vereinbar“! Schulschließungen? „Angemessen“!Dieses Karlsruher Urteil macht viele Bürger wütend und lässt Verfassungsexperten ratlos zurück.
Im Visier der Kritiker: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (49), Ex-Unions-Fraktionsvize im Bundestag und ein enger Freund von Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU).
SIE machte Wahlkampf für IHN in Harbarths Wahlkreis Rhein-Neckar. ER boxte IHRE Flüchtlingspolitik durch die Unionsfraktion. Schrieb an einem Merkel-Fanbuch mit.
Seit seiner Ernennung zum Verfassungsrichter (2018) und zum Gerichtspräsidenten (2020) gilt Harbarth unter Juristen als „Merkels Parteisoldat“ in Karlsruhe.
BESONDERS UMSTRITTEN: ein Dinner im Kanzleramt, das Merkel für Harbarth und dessen Richterriege am 30. Juni dieses Jahres ausrichtete – ausgerechnet an dem Tag, an dem die „Bundesnotbremse“ (Ausgangssperren, Schulschließungen) nach gut zwei Monaten außer Kraft trat. Ein Gesetz, für das sich Kanzlerin Merkel wochenlang trotz heftiger Kritik eingesetzt hatte.

Die sich besonders Regierungs- und Macht-treu gebende Postille „Berliner Tagesspiegel“ meint dagegen: „Kumpanei von Regierung und Justiz? Ein Hirngespinst!“

Dr. Angela Merkel und MdB Dr. Stephan Harbarth

Ich meine, und da befinde ich mich in der Gesellschaft von vielen anderen – besonders auch von Juristen – dass dies kein Hirngespinst ist. Schon die deutsche Tradition ist ein Beleg .

Tiefergehendes und Aktuelles zu unserem „politisierten Bundesverfassungsgericht“ kann man hier nachlesen:
https://kpkrause.de/2022/05/19/das-politisierte-bundesverfassungsgericht/#more-12442

Mein Resümee:

Das, was uns in der Schule über die hehren Prinzipien der Gewaltenteilung in einer Demokratie und dem Rechtsstaat beigebracht wurde, was in zahllosen Sonntagsreden von „Volksvertretern“ über unsere großartige Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung (FDGO) besprochen wurde, zeigt sich inzwischen als Farce. Nicht nur durch die unheilige Tradition der deutschen Justiz wird dies belegt. Es bleibt diese Identität, aus der sich diese Elite auch in der Bundesrepublik nie richtig befreit hat. Anfangs nicht einmal personell – und dann auch dauerhaft nicht von der innewohnenden Struktur und der grundlegenden Denkweise der Staats-und Obrigkeitsshörigkeit her.

Ein deutsches Sprichwort lautet:

„Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!“

Und meistens ist man auch hier von Gott verlassen.

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4 Antworten zu Furchtbare Juristen

  1. KW sagt:

    Wie kann in einem Parteienstaat eine Gewaltenteilung entstehen? Höchstens formal und mit Werten, die den 10 Geboten entsprechen. In Parteienstaaten herrscht grundsätzlich eine Ideologie vor, die, je fanatischer und kränker diese aussieht, extrem leistungs- und charakterschwache Elemente an die Spitze des Staates spült, was man gerade in der BRD immer deutlicher sehen kann. Die Verantwortlichen kennen keine Gewissensregungen mehr, wie „Das tut man nicht“, egal, ob bei offener Korruption oder Kungeleien (heute nennt man das Vernetzungen). Wer nicht korrupt ist, ist erpreßbar, ich kenne da 2 Bürgermeister aus Hamburg in der Vergangenheit. Selbst bei offen zutage getretener Kriminalität denkt niemand der Verantwortlichen an Rücktritt, weil es keine Schamgrenze mehr gibt und weil alle dasselbe machen. Es gab einmal einen Richter in der Hansestadt, der das Problem ansprach, aber der lebt nun in Brasilien. Der sprach auch über die Erpreßbarkeit der Politiker, bis es ihn selbst erwischte.
    Man müßte in der BRD ganz neu anfangen, reparieren kann man hier nichts mehr.

    • Guten Tag KW.
      Ich möchte Sie ganz bescheiden auf das Strafgesetzbuch aufmerksam machen. Hier in Bezug auf die Pareien auf den § 129. Danach sind Parteien, nach meiner Interpretation, kriminelle Vereinigungen und grundsätzlich die Mitglieder vor Strafe geschützt. Wünsche ein erholsames Wochenende, Erich Kalinowsky, Diplom Ingenieur.

  2. ceterum_censeo sagt:

    Das kann ich nur voll und ganz unterstreichen! SEHR zutreffende Beschreibung & Analyse der grotesken Situation.

    ‚Unsere‘ Gerichte sind wirklich zum großen Teil besetzt mit unfähigen, oft karrieregeilen Subjekten, oft auch aufgrund ‚passender‘ Parteizugehörigkeit dahingekommenen ‚Richtern‘ .
    Ich weiß, wovon ich rede.
    Und auch der Einschätzung von Herrn Schleif stimme ich zu.

    Die Spitze des GROTESKEN allerdings ist in der Tat, daß das furchtbare Merkel vor einigen Jahren dies unsägliche Person Harbarth – einen MerKILL – Lakaien und –speichellecker allerübelster Sorte – ins Verfassungsgericht und gar an dessen Spitze lancierte!
    Dieses – oben richtig beschriebene Subjekt dort zu sehen, mit seiner Regierungshörigkeit und Abnickerei, sowohl unter MerKILL als auch jetzt, ruft mir regelmäßig einen Würgereiz hervor, wenn ich dessen ansichtig werde. Die ist eine Person, auf die das Attribut ‚FURCHTBARE Juristen‘ m.E. GANZ UND GAR ZUTRIFFT.

    Ich selbst habe damals hierzu und zu dem sz. durchgepeitschten ‚Migrationspakt ‚( sehr mit ‚Herrn‘ Harbarths Hilfe, ich denke noch an dessen unsägliche (!) Rede im BUNTEStag – diverse Artikel und Kommentare bei ‚conservo‘ geschrieben.

    Ein beachtenswerter Artikel zum Thema auch bei Reitschuster:

    Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz Wo bleibt der zuverlässige Schutz vor staatlicher Willkür?

    Ausgehend von der geradezu skandalösen ‚Impfpflicht‘ – Entscheidung (dazu eine passende Karikatur Harbarths in der aktuellen ‚JF‘ ) schreibt Reitschuster dann:

    ‚Am 19. Mai kam die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz getroffen hat. In den gleichlautenden Meldungen von „Spiegel“ bis „Bild“ heißt es, das höchste deutsche Gericht hätte die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde von mehr als vierzig Klägern zurückgewiesen. Zur Begründung liest man lediglich, zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Gruppen vor einer Infektion zu schützen. Dies wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.
    ( …)

    Eine Justiz ist aber nicht unabhängig, wenn die Staatsanwaltschaft politischen Weisungen unterliegt und Richterämter von den Parteien nach Proporz besetzt werden.

    Nachdem der Favorit von Ex-Kanzlerin Merkel, Stephan Harbarth, zum obersten Verfassungsrichter ernannt wurde, hat sich diese Institution vor unser aller Augen in ein Regierungsschutzgericht verwandelt, das regierungskritische Klagen entweder gar nicht annimmt, oder eben abschmettert, auch wenn das Grundgesetz dabei beschädigt wird.
    Wenn es die demokratischen Kontrollinstitutionen nicht mehr tun, wo bleibt der zuverlässige Schutz vor staatlicher Willkür?

    h ttps://reitschuster.de/post/das-verfassungsgericht-beugt-das-grundgesetz/

    Ja – in der Tat – wie diese unsägliche ‚Impfpflicht – Entscheidung‘ (einfach nur ‚durchgewinkt‘) zeigt, ist ein solcher überhaupt nicht mehr existent.

    O tempora o mores!

  3. Pingback: DIREKTE DEMOKRATIE

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