Stumpfes und zweischneidiges Schwert
Am 10. Dezember wird seit 1948 der internationale Tag der Menschenrechte begangen. „Menschenrechte“ sind nicht etwa eine Erfindung von Eleanore Roosevelt, die gerne als erste Verkünderin gefeiert wird.
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, auch „Deklaration der Menschenrechte“ oder „UN-Menschenrechtscharta“ – am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris ausgerufen – sind unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, lautet der erste Artikel. Ein Revolutions-„Erbe“ der gewalttätigen Französischen Revolution und der Amerikanischen mit ihrer Unabhängigkeitserklärung. Die Formulierung und Entwicklung der Menschenrechte geht aber über die beiden Revolutionen hinaus. Die historische Ausbildung, philosophische und juridische Fragen dazu, sollen hier aber nicht ausführlich aufgezeigt werden.
Befassen wir uns zum Gedenktag mit deren Wirkung und ihren aktuellen Gültigkeiten.
UN-Menschrechtskommission und UN-Menschenrechtsrat
Man betrachte, wer die Mitglieder der UN-Menschrechtskommission (1946 bis 2006) und ab 2007 im nachfolgenden „UN-Menschenrechtsrat“ waren und sind.
Da findet man solche Leuchttürme von Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenwürde wie Pakistan, China, Sudan, Südafrika, Zimbabwe, Saudi Arabien usw.
Im 47-köpfigen Rat haben Asien und Afrika je 13 Delegierte, auf Westeuropa mit USA, Kanada und Australien kommen 7 Delegierte.
Staaten, die der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) angehören, haben ein Drittel der Sitze im Rat inne und verhindern denn auch regelmäßig Diskussionen über Menschenrechtsverletzungen in ihren Ländern.
So darf es auch nicht wundern, dass Israel mit 61 Verurteilungen durch diesen „Rat“ an der ersten Stelle der angeblichen Welt-Schurken steht (weit vor Assads Syrien).
Die Scharia steht über den Menschenrechten
Die islamischen Staaten berufen sich darauf, dass das Rechtssystem der Scharia Bestandteil ihrer Religion ist und somit jeder Kritik enthoben sei. Diese Staaten möchten Religionskritik als Rassismus abstempeln, welcher ja in westlichen Industriestaaten inzwischen strafbar geworden ist. Am 26. März 2009 hatte der Menschenrechtsrat eine Resolution zur Unterbindung jeglicher Religionskritik beschlossen, wobei nur der Islam namentlich genannt wird.
Also: Christen umbringen und verfolgen gehört somit im Umkehrschluss zu den aktuellen Menschenrechten in gewissen Staaten.
Recht auf Leben
Kaum beachtet hat man den am 30. Oktober in Genf verfassten „Kommentar 36“ des UN-Menschenrechtsausschusses, dem 18-köpfigen „Ahndungsorgan“ des Rates.
„Den jahrzehntelang wiederholten Parolen der Abtreibungsindustrie folgend, verfasste der Ausschuss ein langes Statement zum Recht des ungeborenen Lebens und argumentierte, dass Staaten nicht dazu gezwungen werden könnten, das Recht auf Leben von Ungeborenen anzuerkennen. Im Gegenteil, das Recht auf Leben Ungeborener gelte nur, insofern es nicht das Recht von Frauen auf Abtreibung beschränkte.
Die Menschenrechte kennen kein „Recht“ auf Abtreibung. Durch diesen Kommentar wird versucht, solch ein Recht künstlich zu etablieren.“ schreibt die katholische „Tagespost“.
Der „arabische Fühling“
Erinnern wir uns an die Jubelarien der deutschen Qualitätsmedien vor einigen Jahren über den “arabischen Frühling”, diesem angeblichen Kampf um Menschenrechte. Man folgte der fatalen Fehleinschätzung, Islam und Demokratie könnten miteinander vereinbar sein. Und diese Fehleinschätzung hat mittlerweile immer noch nicht die Gehirne der deutschen und der EU-Politiker erreicht, darf man mit fug und Recht behaupten.
Amnesty International glaubte damals: „… die Demonstranten auf den Straßen von Kairo, Manama oder Tunis fordern selbstbewußt ihre Rechte ein, begreifen sie als ihre Sache und nicht als Import aus dem Westen.“
Was daraus in Syrien, Ägypten, Libyen, Jemen, Somalia usw. daraus geworden ist, wissen wir.
Islamische „Menschenrechte“:
– Nicht Vergewaltiger, sondern Vergewaltigungsopfer werden zu Haftstrafen verurteilt (Somalia),
– Öffentliche sexuelle Gewalt mit Massenvergewaltigungen wird mitnichten unter Strafe gestellt (Ägypten),
– ein islamischer Geistlicher darf straffrei seine kleine Tochter zu Tode prügeln, da er an ihrer Jungfräulichkeit zweifelte (Saudi Arabien).
Diese „Menschenrechte“ arabisch-muslimischen Ursprungs wurden inzwischen auch in Teilen vom deutschen Rechtssystem absorbiert.
Amnesty International mit dem blinden linken Auge
Nicht etwa diese Gegebenheiten rufen Amnesty International – die sich ja als oberste Hüter und Kämpfer für die Menschenrechte ausgeben – auf den Plan. Die deutsche Sektion von Amnesty International sieht Angriffe auf Menschenrechte hier:
US-Präsident Donald Trump stelle angeblich das absolute Folterverbot in Frage oder trenne an der Grenze zu Mexiko Hunderte von Kindern von ihren Familien. Russland stelle die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage oder setze sie teilweise aus.
„Das sind Menschenrechtsverletzungen, die sehr bewusst ausgeübt werden, um den internationalen Konsens über den Schutz von Menschenrechten und den internationalen Rahmen anzugreifen. …. Hier muss die Bundesregierung Haltung zeigen und Initiativen ergreifen, um diese Angriffe auf den Menschenrechtsschutz abzuwehren“, fordert der deutsche Amnesty-Chef.
Und auch in Deutschland stelle man Handlungsbedarf fest: „Gegen diskriminierende und rassistische Gewalt – sei es Antisemitismus oder auch Gewalt gegen Geflüchtete“.
Die Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden sei fragwürdig und insbesondere als „menschenrechtlich unvertretbar“ sei die Abschiebung von Flüchtlingen in das Bürgerkriegsland Afghanistan.
Kein Wort über Zensur und die Unterbindung von Meinungsfreiheit in Deutschland, kein Wort über die psychische und physische Gewalt gegenüber Bürgern, die hier der Regierung und dem Mainstream gegenüber kritisch auftreten und dies artikulieren wollen.
Aber hier sollte die Bundesregierung wohl nicht „Haltung zeigen und Initiativen ergreifen“.
Was soll das heißen: „Iniative ergreifen“?
Da soll woll Mutti dem Donald und dem Wladimir gehörig den Marsch blasen? Mit der Entsendung von Claudia Roth als Botschafterin drohen oder gar mit der Mobilmachung von Flinten-Uschis maroder Truppe?
Menschenrechte und Demokratie – der Placeboeffekt
Im Artikel 21(3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“
Mit dieser Formel kann man Krieg und Gewaltanwendung gegen unbotmäßige Länder oder „Schurkenstaaten“ begründen. Wie geschehen mit dem Irak (neben der Massenvernichtungswaffen-Lüge), mit Afghanistan, mit Serbien (Kosovo) usw.
Manchem „Schurkenstaat“ gegenüber ist man aber durchaus nachsichtig, wenn durch eine Intervention denn nicht mehr berechenbare Folgen zu fürchten sind.
Mit der Menschenrechtspolitik „ex officio“ ist es wie mit dem Friedensnobelpreis und mit der Medizin: auch Placebos sollten wirken.