„Furchtbare Juristen“

… mit Ausflug nach Bamberg

Das war schon einmal in der politischen Debatte – im Zusammenhang mit deutscher Vergangenheitsaufarbeitung – zu einem geflügelten Wort geworden: „Furchtbare Juristen“. Und auch nach einem Austausch von drei oder mehr Generationen von Juristen, an den Hebel der justiziellen und politischen Macht, drängt sich dieses Wort wieder vor.
Ich darf dazu aus einenm früheren Beitrag von mir zitieren.

Die Kontinuität in der deutschen Justiz

Das, was sich während der Corona-Zeit an unseren Gerichten, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, mit der Aushöhlung oder Umgehung gesichert erscheinender Rechtsnormen und Kern-Elementen unseres Grundgesetzes abgespielt hat, muss und kann nur aus Tradition heraus entstanden sein – aus einer spezifisch deutschen Kontinuität:

„Kontinuität … einer autoritär- anti- parlamentarischen Justizelite, die Bismarck zwei Jahrzehnte lang im Kampf gegen die liberalen Protagonisten von 1848 aufgebaut hatte. Kontinuität gab es folgerichtig in der Weimarer Republik, wo die Gesetze von den Richtern teilweise mit Füßen getreten wurden. Kontinuität vor allem des Personals, nunmehr freilich ohne die Juden, das war auch nach 1933 ein prägendes Strukturmerkmal der Justiz, wenn man davon absieht, daß die ehemals deutschnationalen Richter sich jetzt ein faschistisches Übersoll zumuteten und gelegentlich von Himmler und Konsorten sogar zurückgepfiffen werden mußten. Die Kontinuität der Rechtsformen litt allerdings, weil der Führerbefehl die Rechtsquellenhierarchie durcheinanderbrachte und die in Gang kommende Maschinerie der Todesurteile und Entrechtungen schlecht mit feinsinnigen Argumenten zu verkoppeln war. Oft eilten die Rechtswahrer aber selbst noch den Wünschen des Führers voraus, freilich ohne dessen Juristenverachtung dadurch beseitigen zu können. Und folgerichtig standen nach der totalen Auslöschung der Opposition dann am Ende des Zweiten Weltkriegs – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur die Mitläufer bereit, um nun auch die Entnazifizierung auf den Weg des Rechts zu bringen. Die Wiedergutmachung blieb mithin eine Spezialmaterie, für die bei einem solchen Juristenstand verständlicherweise nur ein Marginalinteresse vorhanden war.. .“

So der ehemalige Politiker und spätere Verfassungsrichter Martin Hirsch (1971 – 1981) in einem Vorwort zu dem Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller. Ein Schlüsselwerk für die Betrachtung der deutschen Justizgeschichte.

Ab 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst. Darunter eine erkleckliche Anzahl von Richtern und Staatsanwälten. In dem Buch „Furchtbare Juristen – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ (1987 Kindler Verlag) beschreibt Ingo Müller u.a. wie „selbstverständlich die bundesdeutsche Justiz sich nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wieder etablierte“. Trotz der bekannten eklatanten Verbrechen und des Fehlverhaltens in Anbiederung an ein verbrecherisches Hitler-Regime. Die bundesdeutsche Justiz, nicht nur soweit sie noch von den alten Parteigängern durchsetzt war, hat sich nie echt „entnazifiziert“.

Betrachtet man dass, was sich auch jetzt wieder abspielt, darf man befürchten, dass diese Juristengeneration im Grunde den seinerzeit tragenden Geist an die neuen Juristen-Generationen weitergegeben hat und das bis heute weitergetragen wird.Hier gilt anscheinend auch der alte 68er-Spruch: „Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren!“
Und wie Martin Hirsch schon Anfang der 80er Jahre seiner Zunft ins Stammbuch geschrieben hatte: „Juristen sind zu allem fähig.“
Und leider seien „Richter, die sich wie Erfüllungsgehilfen der Mächtigen gebärden, immer noch nicht ganz ausgestorben“.

Natürlich sind die heutigen Verhältnisse mit denen im 3. Reich und den ersten Nachkriegsjahren vergleichbar, doch immer mehr kommt uns ein „Gschmäckle“ in den Mund.
Zu dieserart Erfüllungsgehilfen der Politik, wie von Martin Hirsch erwähnt, darf man fraglos den jetzigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stefan Harbarth zählen. Oder bald den gesamten ersten Senat des BVG.

Gewaltenteilung?

Juristische Experten stellen fest, dass es die vom Grundgesetz verlangte unabhängige Justiz in Deutschland nie gab.

Die Judikative gilt als dritte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive. Diese strenge Trennung gibt es in Deutschland jedoch nicht. Das äußert sich u.a. darin, dass die Gerichte nicht selbstverwaltet sind, sondern dass sie dem jeweiligen Justizministerium des Landes unterstehen; das Justizministerium bestimmt, wer Präsident eines Landgerichts oder Direktor eines Amtsgerichts wird. Das Ministerium nimmt über diese Posten auch Einfluss auf die Beförderung der einzelnen Richter. Und dies ist in Deutschland parteipolitische Domäne.
Besonders die Staatsanwaltschaften sind in keiner Weise unabhängig. Sie unterstehen gleichwohl den Justizministerien/-Ministern und sind weisungsgebunden. Dieser Aufweichung des Prinzips der Gewaltenteilung ist sich kaum jemand bewusst. Auch dies geht auf das Kaiserreich zurück und auf die von Hitler bewusst eingeführte Gerichtsverfassungsverordnung von 1935, die im Ergebnis bis heute nicht abgeschafft wurde.
Das Personal

Selbst ein Richter, beklagt Thorsten Schleif in seinem Buch Urteil: ungerecht. Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“:

  • dass die Gewaltenteilung in Deutschland nicht wirklich funktioniert,
  • dass bereits Auswahl, Ausbildung, Ausstattung und dienstliche Beurteilung des Richters mangelhaft sind,
  • dass Richter typische und gefährliche Charaktereigenschaften haben,
  • dass Skandalurteile kein Zufall sind, sondern Symptom,
  • unser Rechtsstaates kurz vor dem Zusammenbruch steht!

Und das auch kann man bei ihm lesen:

„Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen: Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Vertrauen in unsere Justiz schwindet.“
Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt, sagt Richter Thorsten Schleif.
Er spricht von Richtern, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind:
„Zu oft stießen Bürger in der Justiz auf selbstgerechte Egomanen, oberflächliche Fließband-Abfertiger, Dauer-Tennisplatzkunden oder politische Aktivisten in Richterrobe, die am Ende Urteile produzieren, die zwar der Überprüfung durch die Oberinstanz standhalten könnten, aber weit am Gerechtigkeitsempfinden der Menschen vorbeigehen. Sie alle tragen eher dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu untergraben.“

Solches Personal sammelt sich heute auch in den höchsten Gerichten, bis hin zu dem uns so wichtig erscheinenden Bundesverfassungsgericht. Unser oberster Gerichtshof, der angeblich ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz sein soll, ist gleichwohl zur Beute der Parteipolitik geworden, wie nicht nur die o.e. Besetzung des Präsidiums mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Wirtschaftsanwalt Harbarth beweist: ein Jurist und Parteisoldat ohne Richtererfahrung und verfassungsrechtliche Expertise.
BILD textete zur Freundschaft von Richter Harbarth und Kanzlerin Merkel

Ausgangssperren? „Mit dem Grundgesetz vereinbar“!
Schulschließungen? „Angemessen“!
Dieses Karlsruher Urteil macht viele Bürger wütend und lässt Verfassungsexperten ratlos zurück.
Im Visier der Kritiker: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (49), Ex-Unions-Fraktionsvize im Bundestag und ein enger Freund von Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU).
SIE machte Wahlkampf für IHN in Harbarths Wahlkreis Rhein-Neckar. ER boxte IHRE Flüchtlingspolitik durch die Unionsfraktion. Schrieb an einem Merkel-Fanbuch mit.
Seit seiner Ernennung zum Verfassungsrichter (2018) und zum Gerichtspräsidenten (2020) gilt Harbarth unter Juristen als „Merkels Parteisoldat“ in Karlsruhe.

BESONDERS UMSTRITTEN: ein Dinner im Kanzleramt, das Merkel für Harbarth und dessen Richterriege am 30. Juni dieses Jahres ausrichtete – ausgerechnet an dem Tag, an dem die „Bundesnotbremse“ (Ausgangssperren, Schulschließungen) nach gut zwei Monaten außer Kraft trat. Ein Gesetz, für das sich Kanzlerin Merkel wochenlang trotz heftiger Kritik eingesetzt hatte.

Die sich besonders Regierungs- und Macht-treu gebende Postille „Berliner Tagesspiegel“ meint dagegen: „Kumpanei von Regierung und Justiz? Ein Hirngespinst!“

Dr. Angela Merkel und MdB Dr. Stephan Harbarth

Ich meine, und da befinde ich mich in der Gesellschaft von vielen anderen – besonders auch von Juristen – dass dies kein Hirngespinst ist. Ist doch die deutsche Tradition ein Beleg dafür.

Tiefergehendes und Aktuelles zu unserem „politisierten Bundesverfassungsgericht“ kann man hier nachlesen.

Haben wir uns zuletzt vornehmlich mit der politischen Kumpanei aus dem Verfassungsgericht heraus befasst, wäre die Betrachtung der „kleinen“ Amts- und Landgericht und die dort angesiedelten Staatsanwaltschaften die blühende Wiese für die Justiz-Polit-Kumpanei schlechthin. Wie schon erwähnt, besteht da eine Weisungsgebundenheit.

Justiz aus Bamberg

In der letzten Zeit, im Zusammenhang mit den zunehmenden geschäftsmäßig betriebenen Beleidigungsklagen, vor allem durch grüne Politiker, und staatliche Strafaktionen wegen Volksverhetzung, haben sich die bayerischen Gerichte besonders hervorgetan. Nichts von wegen „Liberalitas Bavariae“.

Besonders „furchtbare“ Juristen scheinen in Bamberg, in meiner fränkischen Heimat, angesiedelt zu sein, die anscheinend einen guten Teil der bekannt geworden Klagen von Politikern auf ihr juristisches Kerbholz genommen haben.
Von Bamberg ging die Strafverfolgung eines Journalisten aus, der Nancy Faeser beleidigt haben soll.
Dann die Aktion gegen den Rentner Stefan Niehoff aufgrund des „Schwachkopf“-Posts, auf Strafantrag des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck. Dazu wird jetzt gleisnerisch, wohl zur Entlastung des Bundes-Anzeigenhauptmeisters Habeck nachgeschoben, es wäre ohnehin eine Hausdurchsuchung wg. „Volksverhetzung“ geplant gewesen

Bamberg ist ein wichtiger „Justizstandort“ u.a. mit einem der drei bayerischen Oberlandesgerichte ausgestattet.
Ich konnte mir vor Jahren im Rahmen einer Zivilklage persönlich einen Eindruck von dem dort tätigen Personal machen. Da fiel mir das bissige Bonmot von Ludwig Thoma ein, der über einmal einen Landgerichtsrat sagte: „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“

Mein Resümee:

Was uns in der Schule über die hehren Prinzipien der Gewaltenteilung in einer Demokratie und dem Rechtsstaat beigebracht wurde, was in zahllosen Sonntagsreden von „Volksvertretern“ über unsere großartige Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung (FDGO) besprochen wird, scheint sich inzwischen mehr und mehr als Farce zu erweisen. Nicht nur durch die unheilige Tradition der deutschen Justiz wird dies belegt. Es bleibt eine Identität, aus der sich die juristische Elite und die Rechtslehre in der Bundesrepublik nie richtig befreit haben. Anfangs nicht personell – und dann auch dauerhaft nicht von einer innewohnenden, nicht überwundenen Struktur und von der grundlegenden Denkweise der Staats-und Obrigkeitshörigkeit her.

Ein deutsches Sprichwort lautet:

„Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!“

Und meistens ist man auch hier von Gott verlassen.

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Anhang:

„Justiz als politische Waffe: Wie Kritiker in Deutschland mundtot gemacht werden! von Gerald Grosz



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