„Nazisteuer“

Die Kirchensteuer – von Adolfs Gnaden

 

„Wo  dein  Schatz  ist,  da  ist  dein  Herz“
Mt 6,21

 

Nachdem heutzutage fast nichts dem Nazi-Verdacht entgehen kann, warum sollen da die Pfründe der Kirchen nicht einer solchen Ermittlung unterzogen werden, da durchaus begründet? Wenn schon Straßennamen auf Nazi-Hintergründe durchleuchtet werden, warum nicht auch so ein „Ärgernis“ wie die Kirchensteuer?
Nicht nur da der Protz-Kardinal aus München, oder der oberste, mit Moralin gesalbte Bischof der evangelischen Kirche, tätigen Anteil daran haben.

Kirchensteuer wurde in einzelnen deutschen Provinzen bereits im 19. Jahrhundert eingezogen.
Verfassungsrang erhielt die Kirchensteuer aber 1919 mit der Weimarer Verfassung.
Nach der Machtergreifung durch die Nazis 1933 wurde diese durch weitergehende Gesetze fast gänzlich außer Kraft gesetzt. Nicht ausgesetzt wurde aber die Kirchensteuer, die durch das Reichskonkordat Adolf Hitlers mit dem Vatikan von 1933 quasi weiter im Verfassungsrang gehalten wurde.
Mit Gründung der Bundesrepublik und der Konstituierung des Grundgesetzes wurden dessen Regelungen übernommen:
Hitlers Reichskonkordat ist mit Art. 123 Absatz 2 GG in Deutschland weiterhin unausgesprochen anerkannt, ohne dass es im Detail dort aufgeführt wird.

Hier einige Hauptgegenstände des damaligen Reichskonkordats, betreffend kirchliche Pfründe und Sonderrechte:

  • Geistliche erhalten den gleichen Schutz des Staates wie Staatsbeamte (Artikel 5)
  • Keine Zwangsvollstreckung in das Amtseinkommen der Geistlichen (Artikel 8)
  • Bestandssicherung für die Diözesanorganisation und -zirkumskription und Regelung bei Neubildungen oder Änderungen (Artikel 11)
  • Kirchengemeinden und andere Kirchenorganisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 13)
  • Recht der Kirchen auf Erhebung von Kirchensteuern (Schlussprotokoll zu Artikel 13)
  • Schutz von Eigentum, Vermögen, Rechten und gottesdienstlichen Gebäuden (Artikel 17)
  • Staatsleistungen an die Kirche können nur „im freundschaftlichen Einvernehmen“ abgeschafft werden. (Artikel 18)
  • Katholischer Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. (Artikel 21)
  • Gründung und Führung von Privatschulen durch Orden und religiöse Kongregationen (Artikel 25)
  • Das Reich wird für nicht-katholische Konfessionen gleichartige Regelungen treffen. (Schlussprotokoll zu Artikel 32)

 

Mit dem Thema „Staatsnähe der Kirchen“, „Kirchensteuer“, „Kirchenaustritt und Exkommunikation“ haben wir uns an dieser Stelle schon einmal befasst. Dazu gibt es nichts hinzuzusetzen.

Das in etwa dümmste, was man zur Kirchensteuer sagen kann, liefert aktuell Domradio. Das Gesagte wird auch nicht besser dadurch, dass man erwähnt, dass 1939 (unter den Nazis) die Kirchensteuer den Kirchen schon doppelt so viel einbrachte, wie die weiter laufenden Zahlungen der Länder an diese.
Man möchte Glauben machen, dass mit Rückgang der Kirchensteuer – durch Kirchenaustritte – unser Sozialgefüge zusammenbrechen würde. Auf das Paradoxon, daß trotz steigender Austritte die Kirchensteuer-Einnahmen jährlich neue Rekorde hervorbringen, geht man nicht explizit ein.
Unter anderem fragt Domradio unter Hinweis auf die klerikalen Spitzenverdiener treuherzig:
Wer zahlt wie viel Kirchensteuer?

Man muss sich nicht in ihre Konten hacken, um zu wissen, wie viel Kirchensteuer den beiden obersten Repräsentanten der großen Kirchen abgeknöpft wird. 13.000 Euro im Monat verdienen die beiden. Das verraten Staatskirchenvertrag und Konkordat. Der evangelische Landesbischof in Bayern und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bedford Strohm, und der Erzbischof von München Freising und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, werden wie Beamte nach der Besoldungsgruppe B 10 bezahlt.

Schaut man dann in die allgemeinen Steuertabellen, sieht man, dass Landesbischof Bedford Strohm 4.000 Euro Lohnsteuer und 320 Euro Kirchensteuer bezahlt, Kardinal Marx 4.700 Euro Lohnsteuer und 380 Euro Kirchensteuer. Woher der Unterschied? Der eine ist verheiratet und deshalb in Steuerklasse III, der andere ist natürlich unverheiratet, ist deshalb in Steuerklasse I, zahlt also mehr Lohn- und Kirchensteuer.

Man reiche mir meine Tränen-Phiole, damit ich meiner Anteilnahme an der Schröpfung unserer Kirchenfürsten Ausdruck geben kann! 

Domradio nennt schließlich vier (moralische) Gründe, die (Hitler-) Steuer beizubehalten:

  • Ein Freiburger Theologieprofessor habe die Kirchensteuer einmal eine „Flatrate für liturgische Dienstleistungen“  bezeichnet.
  • Ein Volkswirt habe die Kirchensteuer als Versicherungsprämie für das Jenseits tituliert.
  • Das schlechte Gewissen halte viele in der Kirche. Sie gehen aus Bequemlichkeit nicht in den Gottesdienst, wüssten aber, dass das falsch ist. Und sie wollten es ihren Eltern, Verwandten, ihrem Umfeld nicht antun, dazustehen als jemand, der aus der gemeinsamen Glaubensgemeinschaft ausgetreten ist.
  • Die Kirche sei Mahner und Warner, eine Institution, die der Gesellschaft einen Werterahmen vorgibt, als soziale und kulturelle Einrichtung, die aus der Tradition nicht wegzudenken ist, als eine Institution, die Gutes tut für die Gesellschaft.

Der Unfugverbreiter Domradio wird natürlich auch aus den munter sprudelnden Kircheneinnahmen alimentiert. 

Ich empfehle, nochmal unseren Beitrag „Ohne Moos nichts los“ zur Klärung hier nicht angeschnittener Fragen heranzuziehen.

Eine Essenz daraus lautet:

Solange der Staat seine klerikalen Prediger in Deutschland für seine Moralaktionen nutzen kann, wird er nichts an seiner großzügigen Alimentation der Kirchen und ihren Prälaten und sonstigen Huld- und Jubel-Pfaffen ändern wollen. Und die EKD- und katholischen Amts-Pfaffen werden füglich vorerst auch davon nicht abfallen, nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ 

Auch wenn sie mittels einer „Nazi-Steuer“ durchgefüttert werden.

Warum eigentlich hat das die vereinte Linke und die Antifa noch nicht aufgegriffen?

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