„Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen!“

Dieses zur Phrase gewordene Zitat wird gerne Willy Brandt zugesprochen. So wurde diese  Aussage denn vornehmlich von Sozialdemokraten wie Helmut Schmidt, Oskar Lafontaine und Johannes Rau im Munde geführt. Man durfte, ja man musste sich auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beziehen, wo es heißt:

Art 26 (1)
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Mit dem Grundgesetzartikel hatte der Verfassungsgeber in dem Willen, jedwede militärische Gewaltanwendung zwischen den Völkern, ausgehend von Deutschland, zu verhindern, einen Programmsatz und zugleich eine Rechtsnorm formuliert, heißt es.
Das klingt gut und vernünftig, entsprach und entspricht sicher dem Willen des deutschen Volkes mit seinen Erfahrungen der Kriege des 20. Jahrhunderts. Doch so erhaben diese Verfassungsnorm ins Grundgesetz gemeißelt erscheinen mag – ihre praktische Wirksamkeit entfaltet sie rechtlich immer erst durch ein Ausführungsgesetz.
Es dauerte bis Ende der sechziger Jahre, bis das Verbot des Angriffskrieges auch Eingang in das deutsche Strafgesetzbuch gefunden hat. Dort lautet nun der einschlägige Paragraph 80 – Vorbereitung eines Angriffskrieges so:

»Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.«

In dem unmittelbar anschließenden Paragraphen 80a StGB wird zudem das Aufstacheln zum Angriffskrieg unter Strafe gestellt.

Diese Strafregelung erschien in seiner Wirkung lange Zeit eher als theoretisch-abstrakt.
In den zwischen den alliierten Siegermächten und den beiden deutschen Teilstaaten geschlossenen »2+4-Vertrag« vom 12. September 1990 – als Vorbedingung für die deutsche Einheit – fand dieser in den bisherigen Rechtsformeln ausgedrückte Grundkonsens eindrückliche eine Bestätigung. Dort

»[erklären] die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik …, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.«

Dass diese völkerrechtlich bindend eingegangene Verpflichtung nur Makulatur ist, erwies sich sehr bald.
Ab 1999 begann Deutschland entgegen diesem Schwur – der ja ebenfalls schon zur „Staatsräson“ erhoben worden war – wieder Krieg zu führen: gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, 2001 gegen Afghanistan.

Deutschland beteiligte sich, seit Kanzler Schröder dem Parlament im November 2001 das entsprechende Mandat abgepreßt hatte, am von den Amerikanern und den westlichen Alliierten ausgerufenen »Kreuzzug gegen den Terror« – der »das Gebiet gemäß Artikel 6 des Nordatlantikvertrags, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete« (Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/7296 vom 7.11.2001) umfasst.
Seit 2008 beteiligt sich die Bundesmarine am Krieg gegen die Piraten vor der Küste Somalias.
Seit 2013 Unterstützung der französischen Streitkräfte im Krieg in Mali.
Seit 2015 Ausbildungsmission im Irak und Kampf gegen den islamischen Staat in Syrien.
Hinzu kommen unzählige kleinere Missionen und Einsätze bzw. kriegerische Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen angeblicher Bündnisverpflichtungen.

Seit Januar 2017 geschieht nun der Aufbau der „NATO-Battlegroup Lithuania“ unter Führung der Bundeswehr zur angeblichen Sicherung und Abschreckung an der NATO Ostgrenze. Aktuell mit der Verlegung von Bundeswehrpanzern nach Litauen an die russische Grenze.
Bereitet man sich auf ein neues „Unternehmen Barbarossa“ vor?

Die alte Bundeswehr mit seinem „Staatsbürger in Uniform“ verstand sich als reine Verteidigungsstreitmacht, vorzeitig schon ein Bestandteil des westlichen Bündnisses gegen die aggressiv und imperial auftretende Sowjetunion. Die Bundesrepublik war  Frontstaat.
Körper und Rückgrat der Wehr bildeten die Wehrpflichtigen und so war eine Bindung mit Volk und Gesellschaft gegeben, wenngleich aus der „Gesellschaft“ heraus schon früh militärischer Defaitismus gepflegt wurde („Soldaten sind Mörder“). Das kulminierte schließlich in der linken sog. Friedensbewegung. Dieses links-grüne Projekt mit Unterstützung durch die Stasi wurde schließlich durch den Untergang der Sowjetunion und der DDR, des „real existierenden Sozialismus“ ad absurdum geführt.
Die über Jahre erlittene Bedrohung durch den Feind aus dem Osten war verschwunden, das dortige System war der Über-Rüstung zum Opfer gefallen.
Was sollte man dann mit einer Verteidigungsarmee anfangen, welcher im „Vereinten Europa“, in der „westlichen Wertegemeinschaft“ die potentiellen Angreifer und der Auftrag verlustig gegangen waren?

Was im Einzelnen zu den neuen, geopolitisch motivierten Kriegen vornehmlich unter Führung der USA geführt hat, mit der unmittelbaren Folge des weltweiten islamischen Terrors, dafür ist jetzt hier nicht der Platz, dies länger zu erörtern.

Mit Phrasen wie „Deutschland wird am Hindukusch verteidigt“ (der vormalige SPD-“Verteidigungsminister“ Peter Struck) versuchte man, Deutschland auf eine neue Art kriegsbereit zu machen. Dem späteren CSU-Verteidigungsminister von Guttenberg durfte es überlassen bleiben, erstmals im Zusammenhang mit den „out of area“-Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan von „Krieg“ zu sprechen. Eben dieser „Verteidigungsminister“, der die Abschaffung der Bundeswehr als Wehrpflichtarmee und damit des „Bürgers in Uniform“, auf den Weg brachte.

Mit der Berufung auf „Nie wieder Auschwitz!“ hatte der grüne Joschka Fischer von der Partei der Ökopax-Bewegung den ersten richtigen Kriegseinsatz der Deutschen gegen Jugoslawien versucht zu rechtfertigen. Und er ist damit durchgekommen: Nix mehr Friedensbewegtheit!

Mit welchen Phrasen wird man die Vorbereitungen auf den nächsten Kriegseinsatz deutschen Militärs begründen?
Natürlich mit dem Beruf auf Sicherung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit und um den Ordnungsrahmen aus Europäischer Union, Nato und den Vereinten Nationen zu erhalten und zu formen. So wie es der erste offen bellizistische Präsident der Bundesrepublik, der vormalige evangelische Pastor Joachim Gauck, auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2015 formuliert hatte.
Als sein Vor-Vorgänger Horst Köhler (CDU) Ähnliches artikuliert hatte, nur mit dem in den Linksmedien und -Parteien offensichtlich weniger moralisch klingenden Bezug auf wirtschaftliche Interessen, wurde er von allen Seiten – auch von der eigenen – attackiert, isoliert und trat schließlich zurück.
Wir empfinden uns durch die Vorkommnisse in den letzten 10 Jahren in einer unvergleichlich fragilen Situation, was Kriegsgefahr und innere und äußere Sicherheit angeht. Will das jemand bezweifeln?
Die inzwischen marode und heruntergewirtschaftete, vormalig in Bündnisaugen durchaus effektive Verteidungsstreitmacht Bundeswehr ist zu einem trotzdem gefährlichen Spielzeug in politischer Hand geworden.

Die USA haben nicht nur im Zusammenhang mit der „Fake-“ Demokratisierung der Ukraine ein neues Drohszenario durch den russischen Bären aufgebaut. Und die deutsche Politik folgt dieser Rezeption in blindem Vasallengehorsam. Da mögen die derzeitigen Anti-Trump-Invektiven in ihren linkspopulistischen Bestrebungen davon vielleicht ablenken. Aber der weibliche deutsche Verteidigungsminister weiß, wie er einer übergeordneten Direktive zu gehorchen hat, und verkauft die Aufrüstung gegen Russland, direkt vor dessen Haustüre, noch als eine originäre Aufgabe von „Verteidigung“!
Pastor Gauck hat die Begründung vorgegeben.

Man mag es nicht glauben: deutsche Panzer und Soldaten marschieren wieder  direkt an der russischen Grenze auf.

Zum Schluß seien noch ein paar vielleicht unmaßgebliche, in mancher Augen einseitige Gedanken zu Russland eingeflochten.
Wieso sollte Russland neu versuchen, vor allem die baltischen Staaten oder Polen, oder Bulgarien und Rumänien zu besetzen, annektieren oder sonstwie unter seine unmittelbare Einflußsphäre zu bringen?
Natürlich haben die Polen aus der Geschichte ein russisches, wie aber auch ein deutsches Trauma.
Die Krim war seit je russisches Gebiet und nur durch einen bürokratischen Akt an eine seinerzeit national nicht mehr existente Ukraine verschoben worden.
Die heutige Ukraine wurde durch westliche, vorwiegend amerikanische Machenschaften in einen ethnischen und geographischen Frontstaat verwandelt, dessen innere Kontroversen uns Deutsche im Grunde gleichermaßen nichts angehen, wie die seinerzeitigen inner-jugoslawischen Konflikte und Sezessionen.

Jugoslawien und der Kosovokrieg, das war der Beginn eines neuen deutschen Bellizismus.
Die hochgeschaukelten Probleme mit der Ukraine, die Ängste Polens und der baltischen Staaten scheinen gleichermaßen sich verhängnisvoll in der neuen deutschen Politik auszuwirken. Der Vorbehalt, der durch die Verfassung und Strafgesetz gegeben wurde, gilt nichts mehr: Auch von deutschem Boden möchte wieder Krieg ausgehen. Und dabei hört die Öffentlichkeit nichts mehr davon in der Art, wie es einst der Spiegel zum Skandal artikulierte – was Deutschland war (und ist): „Nur bedingt abwehrbereit“.

An die Rolle, welche die vormalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Die Grünen) zur Geburt eines neu entstehenden deutschen Bellizismus spielten, sollte die deutsche Bevölkerung stets erinnert werden. Besonders auch der neue sogenannte Hoffnungsträger der SPD, der scheinheilige Martin Schulz. Er spricht im schon laufenden Wahlkampf, quasi im Büßergewand, populistisch auf Stimmenfang, von Fehlern seiner SPD, die er korrigieren möchte und redet nur von der angeblichen sozialdemokratischen Todsünde, der Agenda 2010, die er gerne rückabwickeln möchte. Wie halten er und seine Entourage es in Wirklichkeit mit dem vielstrapazierten und eigentlich immer noch bedeutenden Satz seiner Vorgänger: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen“?
Die Frage richtet sich natürlich an jegliche regierenden oder regieren mögenden Büttel der sog. transatlantischen Brücke.

Und da sollte man auch an den Strafgesetzartikel 80 erinnern:
„ … wer die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.«

Hallo Frau Merkel, Frau von der Leyen, Herr Gauck, Herr Steinmeier, Herr Özdemir … !

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3 Antworten zu „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen!“

  1. Das Thema gehörte schon lange auf den Tisch.
    Wer wäre in der Lage entsprechende Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zu machen und diese auch vor Gericht zu vertreten?
    Gäbe es überhaupt eine Chance, dass eine solche Anzeige überhaupt vor Gericht kommt? Meines Erachtens nur, wenn die derzeitige Nomenklatura entmachtet ist.

  2. Pingback: Woanders gelesen: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen!“ | Deutsche Ecke

  3. nikolaus blnk sagt:

    Meine Einschätzung,
    solange die „ALTparteien“ das Sagen haben (Mehrheit) solange kann Deutschland weiterhin an die NSTO verhökert werden und die Drohnen fliegen über deutschen Boden Richtung Arabien
    DE muss umdenken im wahlverhalten, dann sehe ich in Chance mit Erfolg – vorher nicht!

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