Organspende und doppelte Widerspruchsregelung

Jens Spahn und seine Moralkeule

Gesundheitsminister Jens Spahn hat der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ ein Interview u.a. zur Frage der Organspende gegeben.

Der Minister strebt einen Paradigmenwechsel bei der Organspende an, wie die Zeitung meint: Es geht um die sog. doppelte Widerspruchsregelung. 

Was bedeutet Widerspruchslösung?

Das bedeutet, jeder Bürger ist automatisch Organ- oder Gewebespender, wenn er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Damit wird die bisherige Regelung umgedreht: Derzeit ist nur Spender, wer ausdrücklich zustimmt.
Der Gesundheitsminister begründet dies damit, dass bis zu 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan warten. Gleichzeitig bestehe ein Tiefstand bei den Organspenden. Trotz besserer Aufklärung und mehr Information habe man es nicht geschafft, die Spenderzahlen zu steigern.

Spahn meint: 

„Was mir dabei ganz wichtig ist, es geht nicht um eine Organ-Abgabepflicht. Man kann begründungsfrei „Nein“ sagen. Aber es gibt die Pflicht, sich damit zu beschäftigen. Auch das ist ein Eingriff in die Freiheit. Aber der ist angesichts des Leids der Patienten, die auf Spenderorgane warten, gerechtfertigt. Und dieser Eingriff ist auch gerechtfertigt, weil jeder von uns selber in die Situation kommen kann, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Ich bin überzeugt: Wir müssen die aktuelle Rechtslage ändern – im Interesse der anderen, aber auch in unserem eigenen Interesse.“

Man gesteht zu, dass auch „organisatorische Mängel“ Ursache für die „Misere“ sind. Deswegen habe man auch beschlossen, die Rahmenbedingungen zu verändern.

Spahn dazu: 

Es gibt mehr Personal, mehr Ressourcen, mehr Zeit für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern, um Organspender zu identifizieren. Aber um Organspender identifizieren zu können, brauchen sie erst einmal Organspender, die ihre Bereitschaft zur Spende dokumentiert haben ….

Ich bin Katholik und kein Ideologe. Und deshalb muss ich die Fakten akzeptieren: Trotz aller Aufklärung, trotz aller Kampagnen sind die Spenderzahlen nicht gestiegen, sondern sogar gesunken. Angesichts des Leids der Menschen, die auf Spenderorgane Warten, muss ich abwägen. Und dabei bin ich für mich zu dem Ergebnis gekommen, eben doch die Widerspruchsregelung vorzuschlagen. Für mich ist Organspende eine Frage der Nächstenliebe.

 

Ich selbst hatte seit meinem 24. Lebensjahr stets einen Organspende-Ausweis bei mir getragen. Das war ein Thema schon in den 70er Jahren geworden, dem ich und mein Eheweib damals folgten. Vor etwa zehn Jahren habe ich ihn aus verschiedenen Gründen nicht mehr erneuert, denn wer braucht schon eine durch Frankenwein, Bier und andere Genüsse angeschlagene Leber, ein ausgelatschtes Herz oder eine asthmatische und durch Feinstaub malträtierte Lunge von einem alten weißen Mann – im Fall des Falles.
Eine vielleicht noch funktionierende Niere an einen Angehörigen – im Fall des Falles – abzugeben, wäre ich weiterhin bereit.
Dennoch überhaupt: „ausweiden“ möchte ich mich nach meinem Ableben nicht lassen. Und das steht auch so in meiner Patientenverfügung.

Soweit dies zur persönlichen Klarstellung.

Aber ich meine, Spahn macht es sich zu leicht, das „Spendenaufkommen“ für Organe durch die „doppelte Widerspruchsregelung“ anzuheben.
Er gibt selbst zu, dass dies ein „Eingriff in die Freiheit“ ist. Und um den zu rechtfertigen, führt den moralischen Imperativ an: „Für mich ist Organspende eine Frage der Nächstenliebe.“

Drastisch ausgedrückt bedeutet die schon beschlossene „doppelte Widerspruchsregelung“: Wenn ich nicht ausdrücklich widerspreche, werde ich automatisch als ein Ersatzteillager für andere angesehen und (im Fall des Falles) benutzt.

Die freiheitliche Selbstbestimmung des Individuums war doch eine Errungenschaft der Aufklärung und der Moderne. Und wie bei anderen hehren „Errungenschaften“, wie Gedanken- und Meinungsfreiheit, führt die Moderne ihre Prinzipien selbst ad absurdum.

Leszek Kolakowski schrieb in „Die Moderne auf der Anklagebank“:
„Wenn ich … versuchen soll, die gefährlichste Seite der Moderne zu bezeichnen, würde ich mein Sorge in einem Schlagwort zusammenfassen: das Verschwinden der Tabus.“

Im Namen der Aufklärung, der „Vernunft“ und des daraus entstandenen säkularen Humanismus sind etliche Tabus geschleift worden, vor allem die meisten sexuellen Tabus sind abgeschafft worden.

Kolakowski zu unserem Thema:

„Das Tabu, das Respekt vor der sterblichen Hülle des Menschen gebietet, scheint kurz vor dem Fall. Und obwohl die Kunst der Organtransplantation viele Menschenleben gerettet hat und ohne Zweifel noch viele retten wird, kann ich nicht umhin, eine gewisse Sympathie für jene zu empfinden, die mit Schrecken eine Welt auf sich zukommen sehen, in der die Toten nur mehr ein Ersatzteillager für die Lebenden darstellen oder den Rohstoff für verschiedene industrielle Produkte.“

Wenn wir es so denken, ist dieser „Schrecken“ wahr geworden und wird in ein Gesetz gefasst.

Sind es „organisatorische Mängel“ oder vielleicht ein innewohnendes Widerstreben bei vielen Menschen, sich nicht als „Ersatzteillager“ sehen zu wollen?
Mir scheint, dass bei Ersterem erheblicher Forschungs- und Nachholbedarf besteht, der zuvorderst geklärt gehört; hat ja der Minister zugegeben.
Und dem Bedürfnis der Menschen nach Selbstbestimmung über ihren Körper und auch nach ehrbarer Würde über den Tod hinaus muss aber dessen ungeachtet entsprochen werden.

Ist es nicht so, eine gesunde Selbstliebe ist Voraussetzung für die Nächstenliebe! Dies ist die Realität, von der Jesus ausgeht: 

„Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (Mk 12. 31). 

Wenn der getaufte Katholik Spahn sagt „Für mich ist Organspende eine Frage der Nächstenliebe“, setzt er für sein zunächst profanes Anliegen für mich in abstoßender Weise die Moralkeule ein.

Ich denke, die alte Regelung war und ist gut. Aber mehr organisatorische und aufklärerische Anstrengungen sind gewiss notwendig, um sich dem gestellten humanitären Impetus zu anzunähern.
Und auch, um uns „Aufgeklärten“ nicht eine weitere autokratische Zwangsjacke aufzubürden.

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Antigone folgt dem Gebot der Götter und nicht dem gesetzlichen Dekret des Kreon und bestattet ihren Bruder, den dieser als Aufrührer und Verräter betrachtete. Antigone stellt ihr eigenes Gewissen über das Gesetz und glaubt, den Göttern mehr gehorchen zu müssen als den Menschen.

 

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2 Antworten zu Organspende und doppelte Widerspruchsregelung

  1. ceterum_censeo sagt:

    Lieber altmod,
    danke Ihnen für den aufschlußreichen Artikel.

    Vielleicht könnten Sie in Ihrer Eigenschaft als Facharzt mal zu dem Vorgang und Ablauf einer ‚Organspende‘ Stellung nehmen.

    Ich denke da an wiederholt vorgebrachte Schilderungen – wohl auch von Ärzten – daß der Organ’spender‘ künstlich ‚am Leben ‚ erhalten, dann nur sediert und ruhig gestellt und schließlich sozusagen ‚bei lebendigem Leibe ausgeschlachtet‘ werde.
    Eine Horrorvorstellung, gewiß.
    Aber sicher können Sie als Facharzt etwas dazu sagen.

    Beste Grüße

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