Woanders gelesen: Zur Segnung homosexueller Paare

Schaut auf Karl Lwanga und seine Gefährten!

Eine hagiografische Antwort auf die Forderung nach der Segnung homosexueller Paare

Karl Lwanga (* 1865 in Bulimu in Uganda; † 3. Juni 1886 in Namugongo) war ein ugandischer Märtyrer. Karl Lwanga und seine Gefährten werden in der katholischen wie in der anglikanischen Kirche als Heilige verehrt. Die evangelisch-lutherische Kirche von Amerika betrachtet sie als denkwürdige Glaubenszeugen. Foto: Rachel Strohm

von Dr. Markus Büning

 Nach der Einführung der der sogenannten „Ehe für Alle“ durch den Deutschen Bundestag im Sommer letzten Jahres kommt in unserer Kirche immer mehr die Forderung auf, homosexuelle Partnerschaften nun auch kirchlich durch eine Segenshandlung anzuerkennen. Jüngst machte in dieser Hinsicht Bischof Bode von Osnabrück solch einen Vorstoß. Die Frage, die sich dem gläubigen Katholiken nun aber stellt ist folgende: Kann man denn Handlungen segnen, die nach der Lehre des Katechismus in objektiver Hinsicht immer als schwer sündhaft anzusehen sind? Ich meine, dass man angesichts des derzeitig geltenden Weltkatechismus hier nur zu einer Lösung kommen kann: NEIN!

Bevor das Augenmerk auf den Katechismus der Kirche gelenkt werden soll, möchte ich auf eine Erklärung der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2003, welche ausdrücklich vom hl. Papst Johannes Paul II. gutgeheißen wurde, hinweisen. Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2003, dem Gedenktag der heiligen Märtyrer Karl Lwanga und Gefährten veröffentlicht. Warum ausgerechnet dieses Datum gewählt worden ist, werden wir noch sehen. Nach diesem lehramtlichen Dokument der Kirche ist es katholischen Parlamentariern nicht erlaubt, naturrechtswidrigen Gesetzen zuzustimmen. Dort heißt es:

Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung. Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben.[1]

Nach dieser Erklärung war schon die gesetzliche Einführung der sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft in moraltheologischer Hinsicht als verwerflich anzusehen. Für das nun geltende Gesetz über die sogenannte „Ehe für Alle“ gilt das erst recht! Man fragt sich nach diesen klaren römischen Aussagen schon, ob es überhaupt noch überzeugte Katholiken in unserem Bundestag gibt bzw. zum Zeitpunkt solcher Beschlüsse gegeben hat. Von einem Protest gegen solche Gesetze habe ich jedenfalls nichts mitbekommen. Auch die sogenannten „C“-Parteien sind hier aufgrund des Zeitgeistdruckes eingeknickt. Es ist schon skandalös, dass ein großer Teil von Politikern, die sich angeblich dem christlichen Menschenbild verpflichtet wissen, einem Gesetz zugestimmt haben, welches im Kern der von Gott gesetzten Schöpfungsordnung des aufeinander Hingeordnet- und Bezogenseins von Mann und Frau zuwider läuft.

Wie ist nun die Forderung nach der Segnung homosexueller Paare vor dem Hintergrund der kirchlichen Lehre zu beurteilen? Bevor dieser Frage eingehend nachgegangen werden soll, möchte ich folgendes zu bedenken geben: Glaubt man denn allen Ernstes, dass die betroffenen homosexuellen Paare, die vor dem Standesamt eine „Ehe“ eingegangen sind, sich mit dieser katholischen Ehe-light (weil nur eines Segens würdig, weil sie eben keine Trauung sein soll!) zufrieden gäben. Indem die Kirche dann „nur“ mit dem Segen käme, läge aus deren Sicht weiterhin eine ungerechtfertigte Diskriminierung vor. Meines Erachtens ist ein solcher Vorschlag geradezu zynisch und gegenüber den Homosexuellen auch unredlich. Bereits vor diesem Hintergrund halte ich die Forderung für wenig plausibel.

Schauen wir nun auf die lehramtlichen Grundlagen, die sich zum Thema der Homosexualität äußern. Hierbei soll der Versuch unternommen werden, die Konsequenzen für unsere Fragestellung herauszuarbeiten: Im geltenden Weltkatechismus der Katholischen Kirche (vgl. KKK Nr. 2357-2359)[2] heißt es zur Homosexualität wie folgt. Im Folgenden wird der Katechismus im Wortlaut kursiv zitiert und von mir kurz erläutert:

2357 Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet (vgl. Gen 19, 1–29; Röm 1, 24–27; 1 Kor 6,9–10; 1 Tim 1,10), hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.

Die Kirche ist aufgrund des biblischen Befundes und naturrechtlicher Überlegungen der Auffassung, dass homosexuelle Handlungen objektiv immer als schwer sündhaft einzustufen sind. Der Grund für diese moraltheologische Bewertung ist v.a. die schöpfungstheologische Dimension menschlicher Sexualität. Gott hat den Menschen in seiner Bezogenheit von Mann und Frau erschaffen. Im Einswerden von Mann und Frau manifestiert sich die Liebe der Gatten zueinander und die grundsätzliche Bereitschaft, an der Weitergabe des Lebens, am Schöpferhandeln Gottes teilzuhaben. Genau dies können homosexuelle Paare in ihren Akten eben nicht. Die homosexuelle Sexualität ist eben per naturam nicht dazu geeignet, diese Teilhabe am Schöpfungswerk zu leben.

2358 Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfasstheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.

Die Kirche will auf keinen Fall, dass Menschen mit dieser Neigung ausgegrenzt und diskriminiert werden. Jeder homosexuelle getaufte Mensch hat Anteil an der Berufung des Christenmenschen wie jeder andere Christ auch. Hier gibt es eben keinen Unterschied! Die Menschenwürde ist unteilbar. Die Kirche kommt aber nicht umhin, in objektiver Hinsicht ihr Unwerturteil über homosexuelle Praktiken auszudrücken. Die Gründe ergeben sich aus der zuvor genannten Passage. Ganz anders ist allerdings die Frage der subjektiven Zurechnung zu beurteilen! Keinem steht es zu, sich hier ein Urteil zu erlauben. Genau dies hat ja auch Papst Franziskus in diesem Zusammenhang gesagt: „Wer bin ich, zu urteilen?“. Der Papst hält hierbei allerdings ganz ausdrücklich an den Vorgaben des Katechismus fest. Dies ist die Haltung des Hl. Augustinus, der uns allen diese Mahnung mit auf den Weg gibt: „Hasse die Sünde, aber liebe den Sünder!“ und die stete Mahnung des Herrn an uns alle, auf seinen eigenen Balken im Auge zu achten und nicht sich am Splitter des anderen zu ergötzen (vgl. Mt 7,3). Keiner von uns hat das Recht, sich über die hier betroffenen Menschen zu erheben. Die Gründe, wieso Menschen zu dieser Lebensweise kommen, kennen wir nicht. Jeder hat seine geheimnisvolle Geschichte, die es zu achten gilt. Aber, die Kirche muss sagen dürfen, wenn eine Handlung in objektiver Hinsicht dem Gesetz Gottes zuwider läuft. Tut sie dies nicht, wird sie ihrem Lehrauftrag, auch in Fragen der Moral die Völker zu unterweisen, nicht gerecht.

2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft –, durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern.

Mit dieser Ziffer bietet der Katechismus eine Problemlösung an, die homosexuellen Menschen hilft, im Einklang mit den Geboten Gottes zu leben: Die Berufung zur Keuschheit! Das ist für viele Menschen, die in der Selbstverwirklichung die oberste Priorität sehen, eine schwere Kost. Aber die Kirche muss dies so aussprechen, da sie davon überzeugt ist, dass das Ausleben homosexueller Sexualität die Gefahr mit sich bringen kann, das Seelenheil zu gefährden. Übrigens: Wir alle sind zur Keuschheit gerufen. Dies ist keine „Last“, die man einer bestimmten Gruppe auferlegt. Nein, das ist der Weg der christlichen Freiheit, der die Sexualität nicht als Götzen missversteht und darum weiß, dass die Triebe in Bahnen geordneter Sexualität geleitet werden müssen. Diese Berufung teilen alle Christen. Und dann noch eines: Wie viele, die von sich glaubten, dass sie homosexuell seien, haben erlebt, dass sie doch noch ein Ausleben ihrer Sexualität in der Ehe zwischen Mann und Frau als großes Gnadengeschenk für ihr Leben empfangen durften? Genau diese Möglichkeit der Bekehrung wird von der mitunter sehr aggressiv auftretenden Homo-Lobby negiert. Aber nach christlichem Verständnis ist die Umkehr immer möglich. Auch das kann Hoffnung machen, genau darum zu beten und Menschen zu Rate zu ziehen, die einem dabei helfen, diesen Weg der Umkehr gehen zu können.

Aber nicht nur der Katechismus, nein auch das Leben der Heiligen gibt eine eindeutige Antwort auf die Frage, wie homosexuelle Akte moraltheologisch einzuordnen sind. Nun kommen wir zu dem Leben der Ugandischen Märtyrer, die ihr Blut gerade dafür vergossen haben, weil sie nicht bereit waren, den sexuellen Ausschweifungen ihres Königs in der Praxis Folge zu leisten. Ja, es gibt Menschen, die für die Keuschheit ihr Leben gegeben haben. Warum? Weil sie darum wussten, wie gefährlich das Leben in Unkeuschheit für das anzustrebende Seelenheil sein kann. Sie wussten um die unbedingte Geltung des göttlichen Gesetzes. Das war auch der Grund dafür, dass die eingangs zitierte römische Erklärung als Datum der Veröffentlichung den Gedenktag eben dieser Heiligen wählte. Wer waren nun Karl Lwanga und seine Gefährten? Hören wir zunächst auf die kurze Lebensbeschreibung des Kalenderblattes auf der Internetseite des Erzbistums Freiburg:

Während christliche Missionare unter König Mutesa I. in Uganda noch relativ unbehelligt ihren Aufgaben nachgehen konnten, kam es unter der Regentschaft seines Sohnes Mwanga II. (1884–88) zu brutalen Christenverfolgungen, zu deren insgesamt über hundert Opfern auch Karl Lwanga und seine Gefährten zählten.

Karl wurde 1865 in Bulima (Uganda) geboren und erhielt am 15. November 1885 das Sakrament der Taufe. Er diente als hochrangiger Page am Hof Mwangas II. und brachte etlichen der ihm untergebenen Pagen den christlichen Glauben nahe und beschützte sie vor den Zudringlichkeiten des Herrschers. Ein Minister des Königs bezichtigte die Christen am Hof schließlich eines Komplotts gegen den Monarchen, woraufhin die Gruppe um Karl (unter ihnen auch Bruno Serenkuma, ein Bruder des Königs) eingekerkert wurde. Die Gefangenen ließen trotz Folter nicht von ihrem Glauben ab. Karl spendete seinen Gefährten Trost und betete mit ihnen; einige empfingen in der Nacht vor ihrem Tod die Taufe durch Karl. Am 3. Juni 1886 wurde Karl Lwanga mit zwölf Gefährten (Achileo Kiwanuka, Ambrosio Kibuuka, Anatoli Kiriggwajjo, Bruno Serunkuuma, Gyaviira, Kizito, Lukka Baanabakintu, Mbaga Tuzinde, Mugagga, Mukasa Adolofu Ludigo, Mukasa Kiriwawanvu und Yakobo Buuzabalyawo) auf dem Berg Namugongo bei lebendigem Leibe verbrannt.

1920 sprach Papst Benedikt XV. Karl Lwanga und seine Gefährten selig. Im Rahmen des Zweiten Vatikanischen Konzils erfolgte am 18. Oktober 1964 die Heiligsprechung durch Papst Paul VI.“[3]

Man merkt an dieser zurückhaltenden Schilderung, dass die Dinge nicht mehr so ganz offen angesprochen werden. Hintergrund scheint hier die Angst zu sein, die Dinge klar beim Namen zu nennen. Das ist schon traurig. Nach dieser Schilderung beschützte der Anführer der Gruppe, der Hl. Karl Lwanga, die anderen Hofpagen vor den „Zudringlichkeiten“ des Königs. Das ist eine sehr verharmlosende Sicht der Dinge! Um welche Form der Zudringlichkeit handelte es sich denn hier? Deutlicher ist da schon das Kalenderblatt der Erzabtei Beuron:

Karl wurde 1865 in Bulimu (Uganda) geboren, 1885 getauft. In der Christenverfolgung des Königs Mwanga wurden er und zwölf Freunde, Pagen am Königshof, lebendig verbrannt, weil sie sich den perversen Wünschen des Königs widersetzten. Karl wurde 1934 zum Patron der Katholischen Aktion der Jugend Afrikas erklärt. 1964 wurde er zusammen mit seinen zwölf Freunden und weiteren afrikanischen Märtyrern heiliggesprochen.[4]

Hier ist ungeschminkt von der Gegenwehr gegen die „perversen Wünsche des Königs“ die Rede. Das Martyrologium Romanum spricht von „obszönen Forderungen“ des Königs. Gemeint sind damit die homosexuellen Begierden des damals 20jährigen Königs. Weil die Gruppe der jungen Männer um Karl Lwanga sich diesen Wünschen des Königs eben nicht gefügig machen wollten, mussten sie den qualvollen Martertod durch Verbrennen erleiden. Diese jungen Männer hätten am Hof des Königs ein Leben in Wohlstand führen können, wenn sie sich gegenüber dem sexuellen Verlangen ihres Herrschers gefügig gezeigt hätten. Genau dies verweigerten sie aber, weil sie darum wussten, dass eine solche Lebensweise dem Gebot Gottes widerspricht. Genau diese Märtyrergeschichte hatte die Glaubenskongregation vor Augen, als sie im Jahr 2003 am Gedenktag eben dieser Heiligen die oben angeführte Erklärung veröffentlichte.

Auch wir scheinen wieder in derselben Situation zu leben! Warum? Diesmal ist es nicht das Verlangen eines absolutistischen Herrschers, nein es ist das Verlangen einer libertären Wohlstandsgesellschaft, die unter dem Deckmantel der Humanität versucht, in sich ungeordnete Handlungen als dem ehelichen Akt zwischen Mann und Frau ebenbürtig hinzustellen. Die Dinge sind heute viel sublimer und daher viel gefährlicher. Es soll den Menschen weisgemacht werden, dass es die von Gott vorgesehene Ordnung sexueller Handlungen gar nicht gibt. Letztlich ist dies alles der konsequente Auswuchs eines praktischen Atheismus, der nun in unserer Gesellschaft tonangebend zu sein scheint. Traurig ist es, dass dieses Gift praktischer Gottesleugnung auch in der Kirche schleichend einzudringen scheint. Der selige Papst Paul VI. sprach ja schon vor Jahrzehnten davon, dass „Satans Rauch“ in die Kirche eingedrungen sei.

Lassen wir uns doch bitte von der Wucht des gegenwärtigen Mainstreams nicht einschüchtern. Nehmen wir uns den Mut eines Karl Lwanga vor Augen und widersprechen in aller Deutlichkeit jedwedem Versuch, die schöne Ordnung, die Gott in seine Schöpfung gelegt hat, zu zerstören. Schließen möchte ich mit einem Blick in die Ökumene. Ganz eindrucksvoll fand ich in diesem Zusammenhang die klare Stellungahme des leitenden Bischofs Voigt von der Selbständig Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland, der die Dinge am Vorabend des Gesetzesbeschlusses zur sog. „Ehe für Alle“ meines Erachtens nach ganz treffend auf den Punkt brachte:

„‘Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.‘ (Apostelgeschichte 5,29) Ja, demokratisch beschlossene Gesetze haben natürlich auch für lutherische Christinnen und Christen eine unbedingte Gültigkeit. Jedoch hat jede staatliche Ordnung ihre Grenze an der Gewissensbindung des Einzelnen an Gott. Auch Mehrheiten können irren, dies sollten wir nicht vergessen. So wird die sehr einfache Wahrheit, dass bis zum Ende der Zeit ein Mann und eine Frau zusammenkommen und ein Kind zeugen, am besten natürlich in lebenslanger Liebe und Verantwortung füreinander, durch kein Gesetz der Welt abzuschaffen sein.“[5]

Dieser Bewertung ist auch aus katholischer Sicht nichts hinzuzufügen. Ich hätte mir gewünscht, dass sich unsere Bischöfe im Vorfeld der Abstimmung ebenso klar geäußert hätten. Dies ist ein schönes Beispiel, wie hilfreich der Blick in die Ökumene sein kann. Dieser Seitenblick ist zudem umso beeindruckender, weil nach lutherischem Verständnis die Ehe nur ein „weltlich Ding“ ist.

Wir Katholiken müssen hier noch mit einer viel größeren Ehrfurcht an das Thema herangehen, ist die Ehe doch nach unserem Verständnis ein von Jesus Christus eingesetztes Sakrament der Kirche. Nach alldem Gesagten ist eine Forderung des kirchlichen Segens für homosexuelle Paare eindeutig abzulehnen. Wir müssen Gott eben mehr gehorchen als den Menschen. Heiliger Karl Lwanga, erbitte uns vor Gottes Thron diesen Mut des Widerstandes gegen alle Versuche, das Gesetz Gottes mit Füßen zu treten!

[1]

http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20030731_homosexual-unions_ge.html.

[2] Zit. nach Katechismus der Katholischen Kirche. Neuübersetzung aufgrund der Editio Typica Latina, München 2005.

[3] http://www.erzbistum-freiburg.de/html/heilige/heiliger.html?t=ee40f33b35fcbc9997543fb87c30e626&tto=&&id=591.

[4] http://www.erzabtei-beuron.de/schott/register/proprium.kal/schott_anz/index.html?file=proprium/Juni03.htm.

[5] http://selk.de/index.php/newsletter/2307-stellungnahme-ehe-fuer-alle-29-06-2017

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