Ein „humanistischer“ Gymnasiallehrer gegen einen katholischen Theologen

Daniel Krause widerspricht der christlich geprägten Islamkritik von David Berger

V0n Felizitas Küble

Seit Jahren warnt der Publizist, Philosoph und katholische Theologe Dr. David Berger (siehe Foto) vor einer Islamisierung Deutschlands und Europas – und auch weltweit.

Bei aller Kritik an kirchlichen Verhältnissen beruht seine Ablehnung des Islam(ismus) auf einem christlichen, klassisch-philosophischen, freiheitlichen und wertkonservativen Ansatz.

Dem widerspricht der Gymnasial-Lehrer Dr. Daniel Krause am heutigen 15. August 2017 auf „Philosophia Perennis“, einer Internetseite von Dr. Berger, weitgehend. Im Sinne der Meinungsfreiheit läßt Berger seinen Kritiker ausführlich zu Wort kommen: https://philosophia-perennis.com/2017/08/15/verherrlichung-des-christentums-in-david-bergers-islamkritik/

Das ist tolerant und ehrenwert, zumal ihm Krause in der Sache teils scharf widerspricht.

Es würde zu weit führen und einen ellenlangen Artikel ergeben, sich mit allen Aspekten dieser Entgegnung zu befassen, zumal darin Detailfragen angesprochen werden, die nicht unbedingt von allgemeinem Interesse sind.

Es seien hier einige Punkte des Artikels, die grundsätzliche Themen berühren, aufgegriffen, wenngleich eher stichwortartig:

  1. Dr. Krause schreibt: „Was Islamkritiker an der vermeintlichen mohammedanischen „Friedensreligion“ zu Recht kritisieren, ist im Wesentlichen auch im Christentum vorzufinden. Zentrales Wesensmerkmal von beiden Religionen ist der Totalitarismus  –  ihre jeweiligen Anhänger sollen nur an einen Gott glauben.“  –  Der Autor gehört offenbar zu jenen Zeitgenossen, die im Monotheismus als solchem eine „Friedensgefahr“ und ein starkes Aggressionspotential erblicken. Wäre dem so, wie kommt es dann, daß sich das Judentum im wesentlichen als friedliche Religion erweist? Ist Israel etwa nicht die einzige rechtsstaatliche Demokratie im Nahen Osten?
    Falls der Autor beim Thema Christenheit an die Kreuzzüge denkt, so darf er gerade als Islamkritiker zur Kenntnis nehmen, daß es sich hierbei um Verteidigungs- bzw. Befreiungskriege gegen islamische Aggressionen bzw. Eroberungen handelte. (Das rechtfertigt nicht die z.T. schlimmen bzw. unverhältnismäßiten Methoden der Kreuzzüge, sondern erwähnt das grundsätzliche Recht auf Verteidigung gegen Angriffskriege.)  –  Weitere Hinweisen dazu in diesem Artikel von Dr. Udo Hildenbrand: Kein Vergleich – Elf Fakten zur Gewalt im Christentum und Islam
    Der Gottesglaube als solcher führt nicht zum Totalitarismus, sondern vielmehr eine fehlende Unterscheidung zwischen Person und Sache, wie sie im Islam geradezu system-immanent ist. Der hl. Augustinus prägte einst den treffenden Ausspruch: „Hasse den Irrtum, aber liebe den Irrenden.“ – Im Koran wird auch der (vermeintlich) Irrende gehaßt, nicht allein die Irrlehre als solche.  – Wenn sich Vertreter der Kirche nicht an diesen Grundsatz gehalten haben, ist das höchst bedauerlich, ändert aber nichts am christlichen Grundprinzip. Der Mißbrauch einer Sache spricht nicht gegen die Sache selbst  – und das „Christentum“ ist nicht dasselbe wie die „Christenheit“.
  2. Sodann behauptet der Verfasser: „Ein weiteres Merkmal: Glaubenssysteme dulden keinen Individualismus, Menschen sind „Opfertiere“ fürs Kollektiv: „Führer befiehl, wir folgen dir“, „Die Partei hat immer Recht“, „Dein Wille geschehe“, „Allah hat es so gewollt.“. Jedes „Ich“ geht ins „Wir“ über, in erzwungene Brüderlichkeit. Jeglicher Individualismus würde das Funktionieren der Glaubenssysteme stören. Islam, Christentum, Kommunismus und Nationalsozialismus sind diesbezüglich auf dem gleichen Holz gewachsen.“  –  Diese reichlich steile These wirft alles in einen totalitären Sack und prügelt heftig darauf. Nun ist der Islam tatsächlich von der Tendenz her fatalistisch geprägt, „schicksalshaft“ denkend nach der Devise: „Allah läßt wachsen.“
    Demgegenüber glauben Judentum und Christentum an den göttlichen Auftrag: „Macht euch die Erde untertan!“  – Damit ist keine Unterdrückung der Schöpfung gemeint, sondern ihre aktive Pflege, was den zivilisatorischen Fortschritt begünstigt hat.
    (Auch hier spricht der Mißbrauch   – etwa im naturfeindlichen Fortschrittswahn  –   nicht gegen das Anliegen als solches.) Die Folgen der islamischen Neigung zum Fatalismus sind klar erkennbar: Israel und die christlichen Länder sind zivilisatorisch den islamischen Staaten weit überlegen (Ausnahmen bestätigen die Regel).
  3. Außerdem schreibt Krause, daß die von ihm kritisierten totalitären „Glaubenssysteme“ kein „individuelles Lustempfinden“ dulden wollen: „Denn individuelles Lustempfinden macht jedes Kollektiv unberechenbar, Sexualität darf nur einem einzigen Zweck dienen: der Obrigkeit ein Kind zu schenken. Nur als solches Mittel wird Sexualität geduldet. Niemals als Ausdruck der Lebenslust.“  –  Sowohl das Judentum wie das Christentum sehen keineswegs den einzigen Sinn der Sexualität in der Fortpflanzung. Vielmehr geht es auch um das Wort Gottes im Paradies „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei“, so daß Gott die Eva als (Ehe-)Partnerin des Adam erschuf. Folglich betrachtet die katholische Kirche auch ein Ehebündnis von sicherlich unfruchtbaren Paaren (z.B. jene über sechzig Jahre) als sakramentale Ehe. Wäre Fruchtbarkeit der einzige Zweck der Ehe, dann ergäbe dies keinen Sinn.
    Zudem stimmt es nicht, daß Kommunismus und Nationalsozialismus pauschal als lustfeindlich einzustufen sind, eher umgekehrt. Während das biblische Ethos die eheliche Sexualität zu schätzen weiß, hat der Leninismus in den 20er Jahren staatlicherseits eine ehefeindliche sexuelle Freizügigkeit begünstigt – und erst das Ruder umgeworfen, als die Verhältnisse infolgedessen völlig außer Kurs gerieten
    (soziale Verwahrlosung von Kindern, zerrüttete Familien etc).  – Auch der Nationalsozialismus vertrat z.T. eine hedonistische Sexual(un)moral, etwa indem zu unehelichen Schwangerschaften (vgl. z.B. den Himmler-Befehl an die „arischen“ SS-Männer) animiert und zudem der Ehebruch strafrechtlich liberalisiert wurde. (Näheres dazu in dieser Studie einer feministischen Autorin: http://literaturkritik.de/id/13161)
  4.  Der Autor betont außerdem, daß „unsere heutigen Freiheiten gegenüber dem Christentum erst errungen werden“ mußten und fügt hinzu: „Hierzu gehören selbstverständlich auch das uneingeschränkte Recht auf aktive Sterbehilfe und auch das uneingeschränkte Recht auf Abtreibung im Sinne der Selbstbestimmung über den eigenen Körper, ein nicht diskutierbarer Wert eines aufrichtigen Humanismus.“  – Jetzt soll also die totale Tötungsfreiheit gegen ungeborene Kinder nicht einmal „diskutierbar“ sein   – da werden aber auch viele „aufrichtige Humanisten“ dem Verfasser deutlich widersprechen, denn auch unter ihnen gibt es überzeugte Lebensrechtler.
    Dasselbe gilt für eine totale Freiheit der „aktiven Sterbehilfe“  –  einmal abgesehen davon, daß diese Mentalität bereits im nationalsozialistischen Totalitarismus  –  staatlich instrumentalisiert  –  mörderisch gegen Behinderte und psychisch Kranke eingesetzt wurde. Grundsätzlich hat sich der Staat schützend vor das menschliche Leben zu stellen. Auch Schwerkranke wollen nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines Menschen sterben. Wirkliche Sterbehilfe besteht  –  neben Schmerzlinderung  –  vor allem in der menschlichen Zuwendung bis zuletzt. Auch Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer in der Hospizarbeit bestätigen dies immer wieder.
  5. Abschließend teilt Krause mit: „Als Lehrer weise ich immer wieder querulante Eltern zurecht, welche sich religiös motiviert gegen Gender-Mainstreaming oder gegen die Thematisierung von Homosexualität und Transsexualität im Unterricht wehren…Und gerade auch im Zusammenhang mit Schulpolitik sollten wir nicht die Abgründe des katholischen Arbeitsrechts ignorieren: Scheidung, Homosexualität, Abtreibung und allein schon Atheismus reichen auch, damit z.B. eine Schule in katholischer Trägerschaft einer Lehrerin oder einem Lehrer die Einstellung verweigern kann.“ 
    Erstens ist eine Scheidung allein für sich genommen durchaus kein Verweigerungsgrund, sondern erst eine zivile Wiederverheiratung. Ähnliches gilt im Falle der Abtreibung, die als Privatsache bei einem Einstellungsgespräch i.d.R. ohnehin nicht zur Sprache kommt. (Lediglich dann, wenn jemand öffentlich ein Ja zur Abtreibung propagieren würde, wäre dies  – zu Recht  – ein Einstellungshindernis.)
    Sodann braucht Krause den angeblich „querulanten“
    (!) Eltern seiner Schüler nicht oberlehrerhaft vorzuschreiben, aus welchen Gründen sie sich gegen Gender-Mainstreaming wenden  –  ob diese nun religiös, humanistisch, politisch oder wie auch immer motiviert sind. Etwas mehr Respekt vor dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern, das  –  auch laut unserer Verfassung – vorrangiger ist als der schulische Bildungsauftrag, erscheint hier angebracht. (Artikel 6 des GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“)
    Immerhin ist dieses fundamentale Elternrecht zugleich ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Allmachtsallüren, wie dies im NS-Staat erfahren wurde, der bereits versuchte, die Jugend zu indoktrinieren und ihren Eltern zu entfremden.

Quelle: https://charismatismus.wordpress.com/

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Eine Antwort zu Ein „humanistischer“ Gymnasiallehrer gegen einen katholischen Theologen

  1. Haben nicht alle Systeme versucht ihre Ideologien in die Köpfe der Kinder/Massen zu hämmern?
    Monarchie, DR, DDR und die diversen Republiken die es in der deutschen Geschichte so gab. Den Blick hier nur auf den NS-Staat zu richten ist vielleicht zeitgemäß aber falsch.
    Hätte etwa jemand zu Zeiten der Monarchie sein Kind aus dem Religionsunterricht oder aus irgendeinem anderen Unterrichtsfach nehmen können?
    Das macht das heutige Verhalten der Ideologiewächter nicht besser aber es hat Tradition in unseren Landen. Die Kritik sollte nicht allein auf die bewussten 12 Jahre beschränkt werden.

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